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Verordnung (EU) 2026/150 des Rates vom 16. Januar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen
(ABl. L 2026/150 vom 19.01.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 187 und Artikel 188 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments 1,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 soll das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert werden, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung künstlicher Intelligenz im Einklang mit den Werten und Rechtsvorschriften der Union festgelegt wird.
(2) Seit dem Erlass der Verordnung (EU) 2021/1173 des Rates 4 im Jahr 2021 haben sich auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz (KI) gewaltige technische Fortschritte vollzogen, und die KI ist weltweit zu einem äußerst strategischen und umkämpften Bereich geworden. Der Union fällt eine führende Rolle zu, wenn es darum geht, verantwortungsvolle Innovation im Bereich der KI zu fördern, indem die Innovationen gesteuert und Schutzvorkehrungen eingeführt werden sowie eine globale Governance aufgebaut wird.
(3) Große KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck haben sich zu einem wichtigen Motor für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, wissenschaftliche Forschung und Innovation entwickelt. Sie sind für die Steigerung der Produktivität in verschiedenen Sektoren und für die Umgestaltung ganzer Wertschöpfungsketten unverzichtbar geworden, wodurch sie die künftige wirtschaftliche Wertschöpfung bestimmen werden. Die Union und ihre Mitgliedstaaten führen derzeit Initiativen zur Entwicklung gemeinsamer KI-Modelle, einschließlich Basismodelle, durch. Bei der nächsten Generation hochmoderner KI-Modelle wird in puncto Fähigkeiten ein Fortschritt hin zu einer KI erwartet, die in der Lage sein wird, hochkomplexe und vielfältige Aufgaben zu bewältigen. Regionen, die in der Lage sind, diese KI-Modelle in großem Maßstab zu entwickeln und umzusetzen, werden bei der globalen Innovation eine Führungsrolle übernehmen und Spitzentalente aus Wissenschaft und Industrie anziehen. Gleichzeitig benötigen Wirtschaftszweige, die in Wissenschaft und Industrie führend sind, erhebliche Rechenressourcen, um große KI-gestützte wissenschaftliche Entdeckungen und industrielle Innovationen durchführen zu können. Hierzu werden Synergien zwischen diesen Tätigkeiten und Tätigkeiten, die im Rahmen von Unionsprogrammen wie dem EU-Weltraumprogramm und den europäischen Datenräumen ausgeführt werden, genutzt, wobei geeignete Vorkehrungen zum Schutz der strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten getroffen werden.
(4) Die fortschrittlichsten KI-Fabriken in Europa werden mit Supercomputern ausgestattet sein, in denen KI-Prozessoren auf dem letzten Stand der Technik verbaut sind, mit denen hauptsächlich KI-Modelle im mittleren Bereich entwickelt werden können. Deshalb sind erhebliche Investitionen erforderlich, um die Rechenkapazitäten Europas auf die nächste Stufe anzuheben.
(5) Am 9. April 2025 brachte die Kommission den Aktionsplan für den KI-Kontinent auf den Weg, um die Union weltweit führend im Bereich der KI zu positionieren. Ein zentraler Pfeiler dieses Aktionsplans ist die Förderung der europaweiten Infrastruktur für das Training fortgeschrittener KI-Modelle, mit der das Konzept der KI-Fabriken von 2024 auf die nächste Stufe gehoben wird.
(6) Die Entwicklung der nächsten Generation hochmoderner KI-Modelle dürfte Großanlagen mit mindestens dreibis viermal so viele der modernsten KI-Prozessoren, die derzeit in den leistungsfähigsten KI-Fabriken verfügbar sind, erforderlich machen, wobei die Stromversorgungskapazität, die Energie- und Wassereffizienz sowie die Kreislauffähigkeit zu berücksichtigen sind. Die derzeit in der Verordnung (EU) 2021/1173 vorgesehenen Mechanismen reichen nicht aus, um die Einrichtung und den Betrieb von KI-Gigafabriken zu unterstützen. Daher ist eine gezielte Änderung erforderlich, um das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (im Folgenden "Gemeinsames Unternehmen") mit der erforderlichen Rechtsgrundlage auszustatten, die erforderlich ist, damit es seine Zusagen in Bezug auf die Einrichtung und den Betrieb von KI-Gigafabriken in Europa erfüllen kann.
(7) Die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Union ist für ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit und strategische Autonomie von immer größerer Bedeutung, wobei zugleich eine offene Wirtschaft in der Union zu wahren ist. KI hat das Potenzial, wissenschaftliche Entdeckungen zu beschleunigen und die Forschungskapazitäten in allen Bereichen zu verbessern. Deshalb ist es unerlässlich, dass neben dem Forschungsbereich auch private und öffentliche KI-Nutzer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und Scale-ups, in der Union von Hochleistungsrecheninfrastrukturen von Weltrang profitieren können, damit die Führungsrolle Europas in Forschung und Innovation aufrechterhalten und gestärkt wird.
(Stand: 22.01.2026)
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