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Beschluss (GASP) 2026/427 des Rates vom 26. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
(ABl. L 2026/427 vom 26.02.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP 1 angenommen.
(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP und in Anbetracht der unverändert ernsten Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus am rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist es angezeigt, alle von der Union erlassenen Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Daher sollte der Beschluss 2012/642/GASP bis zum 28. Februar 2027 verlängert werden.
(3) Die Begründungen für die Aufnahme in die Liste und die Angaben zur Identität für 54 natürliche und sieben juristische Personen, die in der in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt sind, sollten geändert werden.
(4) Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 8 Absatz 1 wird das Datum "28. Februar 2026" durch das Datum "28. Februar 2027" ersetzt.
2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Februar 2026.
| Anhang |
Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird wie folgt geändert: