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Beschluss (GASP) 2026/432 des Rates vom 23. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
(ABl. L 2026/432 vom 23.02.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1484 1 angenommen.
(2) Am 30. September 2025 hat die Sprecherin der Europäischen Kommission eine Erklärung veröffentlicht, in der die Entscheidung Russlands, aus dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe auszutreten, verurteilt wird. Der Erklärung zufolge zeigt diese Entscheidung eindeutig, dass Russland den Schutz der Menschenrechte missachtet.
(3) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die Menschenrechtsverletzungen und die Repressionen in Russland.
(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass acht natürliche Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 aufgenommen werden sollten.
(5) Der Beschluss (GASP) 2024/1484 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2026.
| Anhang |
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 werden die folgenden Einträge unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" aufgenommen: