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Beschluss (GASP) 2026/438 des Rates vom 23. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
(ABl. L 2026/438 vom 23.02.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 1 angenommen.
(2) In ihrer am 24. Februar 2025 verabschiedeten Resolution ES-11/7 wies die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf das Erfordernis hin, ihre einschlägigen Resolutionen, die als Reaktion auf die Aggression gegen die Ukraine verabschiedet wurden, vollständig durchzuführen, insbesondere ihre Forderung, dass die Russische Föderation alle ihre Streitkräfte unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht, sowie ihre Forderung nach einer sofortigen Einstellung der Feindseligkeiten der Russischen Föderation gegen die Ukraine, insbesondere der Angriffe gegen Zivilpersonen und zivile Objekte.
(3) Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, insbesondere gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten.
(4) Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte auf Grundlage einer Überprüfung bis zum 24. Februar 2027 verlängert werden.
(5) Der Beschluss (GASP) 2022/266 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
In Artikel 10 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2022/266 wird das Datum "24. Februar 2026" durch das Datum "24. Februar 2027" ersetzt.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Februar 2026.
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ENDE |
(Stand: 24.02.2026)
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