Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Steuern/Abgaben - EU Bund |
![]() |
Durchführungsverordnung (EU) 2026/507 der Kommission vom 6. März 2026 zur Gewährung einer befristeten Abweichung von den Präferenzursprungsregeln gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 in Bezug auf Thunfischfilets und Thunfisch-Loins (roh, gegart und tiefgefroren), zubereitet oder haltbar gemacht, Makrelenfilets, zubereitet oder haltbar gemacht, und Filets vom Unechten Bonito oder von der Fregattmakrele, zubereitet oder haltbar gemacht, aus Cabo Verde
(ABl. L 2026/507 vom 09.03.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Ergänzende Dateien zur VO (EU) 952/2013 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union 1, insbesondere auf Artikel 64 Absatz 6 und Artikel 66 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Cabo Verde ist ein Land, das in den Genuss der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 2, auch Allgemeines Präferenzsystem (APS+) genannt, kommt. Die Präferenzursprungsregeln für die Zwecke des APS, mit Ausnahme der Verfahrensvorschriften, sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission 3 festgelegt.
(2) Mit Schreiben vom 4. Juni 2025 beantragte Cabo Verde eine Verlängerung der mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2019/561 4, (EU) 2019/620 5, (EU) 2021/966 6 und (EU) 2024/1288 7 der Kommission gewährten befristeten Abweichungen von den in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 festgelegten Präferenzursprungsregeln. Der Antrag betrifft eine jährliche Menge von 5.000 Tonnen Thunfischfilets und Thunfisch-Loins (roh, gegart und tiefgefroren), zubereitet oder haltbar gemacht, 3.000 Tonnen Makrelenfilets, zubereitet oder haltbar gemacht, und 1.000 Tonnen Filets vom Unechten Bonito oder von der Fregattmakrele, zubereitet oder haltbar gemacht. Im Rahmen der beantragten Abweichung würden diese Waren selbst dann als Waren mit Ursprung in Cabo Verde angesehen werden, wenn sie aus Nichtursprungsfisch hergestellt würden.
(3) Cabo Verde begründete seinen Antrag auf Verlängerung dieser Abweichungen mit Argumenten aus früheren Anträgen, die nach wie vor relevant seien, dass nämlich geringe Mengen an Thunfisch und Makrele in seinen Hoheitsgewässern gefangen würden, es wenige Fangmöglichkeiten außerhalb seiner Hoheitsgewässer gebe und die Fangsaison begrenzt sei, weswegen die Möglichkeiten, Fisch mit Ursprungseigenschaft zu fangen, eingeschränkt seien. Als weiteres wichtiges Element kommt hinzu, dass Cabo Verde seine Hafeninfrastruktur ausgebaut hat. Infolgedessen könnten nunmehr größere Mengen Fisch bewältigt werden, und die Fischereiindustrie habe nun die Möglichkeit zu wachsen. Leider verfügt Cabo Verde nicht über eine Industrieflotte, die seiner Fischereiindustrie dienen könnte, noch tätigt es ausreichend Investitionen in seine Flotte. Die aktuellen begrenzten Fangkapazitäten für Fisch mit Ursprungseigenschaft würden nicht dafür ausreichen, dass die Fischereiindustrie ihre Produktionskapazität maximal ausschöpfen kann. Schließlich wird in dem Antrag auf die Schwierigkeiten hingewiesen, vor denen Cabo Verde aufgrund von Verzögerungen beim Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der Europäischen Union und Westafrika steht. Cabo Verde betont die Notwendigkeit einer Abweichung von den geltenden APS-Präferenzursprungsregeln, um den Umstand auszugleichen, dass es sich noch nicht auf die Ursprungskontingente oder die Kumulierungsregeln des WPa stützen kann, das noch nicht vorläufig angewandt wird.
(4) Die vorstehend genannten Herausforderungen, mit denen Cabo Verde konfrontiert ist, beeinträchtigen die Fähigkeit des Landes, eine Fischereiwirtschaft aufzubauen, die der Bevölkerung, die auf diese Tätigkeit angewiesen ist, wirtschaftliche Sicherheit bieten kann. Der Antrag auf Abweichung sollte auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Europäischen Union zur Unterstützung von Cabo Verde gesehen werden, wobei Projekte zur Modernisierung der Hafeninfrastruktur zu den wichtigsten Schwerpunktbereichen für Global-Gateway-Investitionen in Cabo Verde gehören und eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Wertschöpfungskette im Fischereisektor spielen.
(Stand: 09.03.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion