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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/645 des Rates vom 16. März 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

(ABl. L 2026/645 vom 16.03.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP angenommen.

(2) Am 9. Januar 2026 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Union eine Erklärung zur Lage im Iran abgegeben, in der die Berichte über Opfer mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen werden und die Anwendung von Gewalt, willkürlicher Inhaftierung und Einschüchterungstaktiken durch Sicherheitskräfte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten verurteilt werden. In der Erklärung wurde gefordert, dass alle Personen, die wegen der Ausübung ihrer Grundrechte zu Unrecht inhaftiert wurden, unverzüglich freigelassen werden müssen; zudem wurde die iranische Regierung nachdrücklich aufgefordert, Irans internationalen Verpflichtungen nachzukommen und das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln, uneingeschränkt zu wahren. Ferner wurde gefordert, das Recht auf Zugang zu Informationen zu gewährleisten, unter anderem indem der Zugang zum Internet für alle wiederhergestellt wird.

(3) Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen in Bezug auf Iran anzugehen, einschließlich der Frage der Menschenrechtslage, sollten 16 Personen und drei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4) Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. März 2026.

1) ABl. L 100 vom 14.04.2011 S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/235/oj.


.

Anhang

Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der Personen und Organisationen im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgenommen:


ENDE

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(Stand: 18.03.2026)

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