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Durchführungsverordnung (EU) 2026/648 des Rates vom 16. März 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran
(ABl. L 2026/648 vom 16.03.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 12. April 2011 die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 angenommen.
(2) Am 9. Januar 2026 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Union eine Erklärung zur Lage im Iran abgegeben, in der die Berichte über Opfer mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen werden und die Anwendung von Gewalt, willkürlicher Inhaftierung und Einschüchterungstaktiken durch Sicherheitskräfte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten verurteilt werden. In der Erklärung wurde gefordert, dass alle Personen, die wegen der Ausübung ihrer Grundrechte zu Unrecht inhaftiert wurden, unverzüglich freigelassen werden müssen; zudem wurde die iranische Regierung nachdrücklich aufgefordert, Irans internationalen Verpflichtungen nachzukommen und das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln, uneingeschränkt zu wahren. Ferner wurde gefordert, das Recht auf Zugang zu Informationen zu gewährleisten, unter anderem indem der Zugang zum Internet für alle wiederhergestellt wird.
(3) Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen in Bezug auf Iran anzugehen, einschließlich der Frage der Menschenrechtslage, sollten 16 Personen und drei Organisationen in die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
(4) Die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 16. März 2026.
| Anhang |
Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgenommen: