Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2026, Verwaltung/Statistik - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2026/665 der Kommission vom 4. März 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2552 in Bezug auf die technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für die Statistik für das Einzelthema Industrieproduktion zur Erstellung der Aufschlüsselung der Klassifikation der Industrieprodukte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2026/665 vom 27.03.2026)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Verordnung (EU) 2019/2152 sollten die Mitgliedstaaten eine statistische Erhebung über die Industrieproduktion durchführen.

(2) Die Erhebung sollte auf einer Produktliste beruhen, in der die relevante Industrieproduktion aufgeführt ist.

(3) Eine Produktliste ist für die Angleichung zwischen den Statistiken zu Produktion und zu Außenhandel sowie für den Vergleich mit der CPA-Güterklassifikation der Union (Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen) erforderlich.

(4) Die in der Verordnung (EU) 2019/2152 vorgeschriebene Produktliste (im Folgenden "Prodcom-Liste") ist für alle Mitgliedstaaten gleich und im Interesse der Vergleichbarkeit der Daten der Mitgliedstaaten erforderlich.

(5) Damit den technischen Entwicklungen und den strukturellen Veränderungen der Industrieproduktion Rechnung getragen wird, ist es notwendig, eine aktualisierte Prodcom-Liste zu erstellen.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2552 der Kommission 2 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung gilt für die Datenübermittlungen an die Kommission (Eurostat) für Bezugszeiträume ab dem 1. Januar 2025.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. März 2026

1) ABl. L 327 vom 17.12.2019 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2152/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2552 der Kommission vom 12. Dezember 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für die Statistik für das Einzelthema Industrieproduktion zur Erstellung der Aufschlüsselung der Klassifikation der Industrieprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission im Hinblick auf den Abdeckungsbereich der Güterklassifikation (ABl. L 336 vom 29.12.2022 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2552/oj).

.

Anhang


Prodcom Beschreibung Physikalische Einheit Produktionsart
NACE: 07.10 Eisenerze
CPA: 07.10.00 Eisenerze
07.10.00.10 * Eisenerze und ihre Konzentrate. Nicht agglomeriert (ohne Schwefelkiesabbrände) kg S
07.10.00.20 * Eisenerze und ihre Konzentrate. Agglomeriert (ohne Schwefelkiesabbrände) kg S
NACE: 07.29 Sonstige NE-Metallerze und ihre Konzentrate
CPA: 07.29.01 Kupfererze und ihre Konzentrate
07.29.01.00 * Kupfererze und ihre Konzentrate kg S
CPA: 07.29.02 Nickelerze und ihre Konzentrate
07.29.02.00 * Nickelerze und ihre Konzentrate kg S
CPA: 07.29.03 Aluminiumerze und ihre Konzentrate

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.04.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion