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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2026/898 des Rates vom 21. April 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/888 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren

(ABl. L 2026/898 vom 22.04.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/888 des Rates vom 28. April 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren 1, insbesondere auf Artikel 13,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 28. April 2023 hat der Rat die Verordnung (EU) 2023/888 angenommen.

(2) Der Rat hat die in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten die Angaben in den Einträgen zu sieben Personen geändert werden.

(3) Die Verordnung (EU) 2023/888 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 21. April 2026.

1) ABl. L 114 vom 02.05.2023 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/888/oj.


.

Anhang

Im Anhang I der Verordnung (EU) 2023/888 erhalten die Einträge 1, 5, 8, 10, 12, 15 und 21 unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" folgende Fassung:


ENDE

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