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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/927 des Rates vom 27. April 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 2026/927 vom 28.04.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 angenommen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP und angesichts der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma, einschließlich Handlungen, die die Demokratie untergraben, sowie schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, sollten die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2027 verlängert werden.

(3) Auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen sollten die Einträge zu 33 Personen und neun Organisationen in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP geändert werden, und der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus diesem Anhang gestrichen werden.

(4) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 12 Absatz 1 wird das Datum "30. April 2026" durch "30. April 2027" ersetzt.

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 27. April 2026.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/184(1)/oj).


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

1. Im Abschnitt "A. Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1" wird Eintrag 16 gestrichen.

2. Im Abschnitt "A. Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1" erhalten die Einträge 15, 17, 20, 21, 22, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38, 40, 43, 46, 47, 48, 56, 88, 90, 93, 94, 96, 97, 98, 100, 102 und 103 folgende Fassung:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
" 15. Min Aung Hlaing Geburtsdatum: 3.7.1956
Geburtsort: Tavoy, Myanmar/Birma
Staatsangehörigkeit: Myanmar
Nationale Kennziffer: 12/SAKHANA(N)020199
Geschlecht: männlich
Min Aung Hlaing ist seit 2011 Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er ist der Vorsitzende der staatlichen 'Kommission für Sicherheit und Frieden', nachdem er dasselbe Amt im Staatsverwaltungsrat (SAC) innehatte, bis dieser am 31. Juli 2025 durch die staatliche 'Kommission für Sicherheit und Frieden' ersetzt wurde. Er ist auch Mitglied des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit. Min Aung Hlaing hat sich selbst am 1. August 2021 zum 'Premierminister' erklärt. Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Der Nationale Rat für Verteidigung und Sicherheit hat auf Ersuchen von Min Aung Hlaing den Notstand durch konsekutive Verlängerungen bis zum 31. Juli 2025 förmlich verlängert.

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(Stand: 06.05.2026)

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