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Beschluss 2026/1039 der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 146/25/COL vom 9. September 2025 über die Annahme von Leitlinien für das mit der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit eingeführte Schnellwarnsystem Safety Gate *
(ABl. L 2026/1039 vom 07.05.2026)
Fußnote *) Berichtigt mit Beschluss des Kollegiums 037/26/COL.
| Ergänzende Informationen |
| Entsch. 2026/1040 |
Die Richtlinie 2001/95/EG (im Folgenden " Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit") in der durch das Protokoll 1 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden " EWR-Abkommen") an dieses Abkommen angepassten Fassung trat am 1. März 2004 in den EFTA-Staaten in Kraft 1. In der EU wurde die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit mit Wirkung vom 13. Dezember 2024 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (im Folgenden " Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit") ersetzt, siehe Artikel 50 Absatz 1 der Verordnung. Jedoch wurde die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit bis September 2025 nicht in das EWR-Abkommen übernommen. Folglich findet in den EFTA-Staaten derzeit noch die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit Anwendung.
Nach Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 3 und Anhang II Ziffer 8 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit erarbeitet die Europäische Kommission (im Folgenden " Kommission") Leitlinien für die Durchführung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Austausch von Informationen (im Folgenden " RAPEX") und bringt sie regelmäßig auf den neuesten Stand. Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wurde die Bezeichnung RAPEX jedoch in "Schnellwarnsystem Safety Gate" (im Folgenden " Safety Gate") geändert. Da Safety Gate nun die offizielle Bezeichnung dieses Warnsystems ist, sollte sie in diesen Leitlinien verwendet werden, auch wenn die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch nicht im gesamten EWR in Kraft getreten ist 2.
Mit der Entscheidung 2004/418/EG vom 29. April 2004 nahm die Kommission erstmals in Ergänzung zu Richtlinie 2001/95/EG Leitlinien für die Verwaltung von RAPEX und für nach Artikel 11 der Richtlinie übermittelte Meldungen an. Die Entscheidung 2004/418/EG wurde durch die Entscheidung 2010/15/EU vom 16. Dezember 2009 aufgehoben. Die Kommission erließ mit ihrem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/417 3 vom 8. November 2018 (im Folgenden "Beschluss (EU) 2019/417") neue Leitlinien (im Folgenden " Leitlinien der Kommission") und hob damit die Entscheidung 2010/15/EU auf. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/975 4 vom 15. Mai 2023 (im Folgenden "Beschluss (EU) 2023/975") änderte sie den Beschluss (EU) 2019/417 und damit die für die EU-Mitgliedstaaten geltenden Leitlinien. Seit September 2025 ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/975 nicht mehr in Kraft. Er wurde in der EU durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/3173 der Kommission 5 aufgehoben.
Die derzeit geltenden Leitlinien der EFTA-Überwachungsbehörde (im Folgenden " Behörde") wurden mit der Entscheidung Nr. 447/14/COL vom 5. November 2014 angenommen 6. Sie werden durch die vorliegenden Leitlinien ersetzt. Wenn die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wirksam in das EWR-Abkommen übernommen wird, finden sie in den EFTA-Staaten weiter Anwendung, bis sie von der Behörde geändert oder durch EWR-relevante Delegierte Verordnungen der Kommission im Rahmen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit ersetzt werden.
Diese Leitlinien sind an die nationalen Behörden in den EFTA-Staaten gerichtet, die als Kontaktstellen im Safety-Gate-Netz benannt wurden und für das Meldeverfahren nach Artikel 11 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit zuständig sind. Die Behörde verwendet die vorliegenden Leitlinien als Referenzdokument für den Betrieb des Safety Gate und das Meldeverfahren nach Artikel 11 der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.
Teil I
Geltungsbereich und Adressaten der Leitlinien
1.Übersicht, Geltungsbereich, Ziele und Aktualisierung
1.1. Übersicht - Geltungsbereich
Nach Artikel 11
(Stand: 15.05.2026)
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