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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1049 des Rates vom 7. Mai 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan

(ABl. L 2026/1049 vom 07.05.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2014/450/GASP des Rates vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/423/GASP 1, insbesondere auf Artikel 6,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 10. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/450/GASP angenommen.

(2) Am 28. April 2026 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, vier Personen in die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Drei Personen sollten in die im Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP aufgeführte Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen werden.

(3) Der Beschluss 2014/450/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. Mai 2026.

1) ABl. L 203 vom 11.07.2014 S. 106, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/450/oj.


.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP werden die folgenden Einträge angefügt:

"11. QUIJANO BECERRA, Alvaro Andres

Funktion: Gründer der International Services Agency (A4SI).

Geburtsdatum: 18. Juli 1967.

Geburtsort: Bogotá, Kolumbien.

Staatsangehörigkeit: a) Kolumbien; b) Italien.

Geschlecht: männlich.

Reisepass: a) Kolumbien: Nr. AP628498; b) Italien: Nr. YB7731256 (gültig bis 1. März 2031).

Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 80413253.

Tag der Benennung durch die VN: 28. April 2026.

Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Alvaro Andres Quijano Becerra wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Alvaro Andres Quijano Becerra (Quijano) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen.

Quijano spielt eine entscheidende Rolle bei der Rekrutierung und Entsendung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in den Sudan. Video- und fotografische Beweise zeigen, dass diese Militärangehörigen den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und der Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den Reihen der RSF ausbilden.

Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher.

Quijano, ein ehemaliger Verbündeter des in Kolumbien ansässigen Kartells Notre del Valle, wird von einem Netzwerk von Verbündeten und Unternehmen unterstützt, die auf die Rekrutierung von Kämpfern und die Ermöglichung des Transfers von Geldern im Zusammenhang mit ihrem Einsatz spezialisiert sind. Quijano war Mitbegründer einer Arbeitsagentur, der International Services Agency (A4SI), die der wichtigste Verbindungspunkt zur Anwerbung ist, und hat über ihre Website, in Gruppenchats und öffentlichen Ansprachen Werbekampagnen zur Besetzung von Stellen durchgeführt, darunter Drohnenbetreiber, Scharfschützen oder Übersetzer. Zwischen 350 und 380 kolumbianische Kämpfer, zumeist pensionierte Soldaten, wurden über mehrere private Sicherheitsfirmen, darunter A4SI, rekrutiert.

Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen:

Claudia Viviana Oliveros Forero (SDi.013), Mateo Andres Duque Botero (SDi.014).

12. OLIVEROS FORERO, Claudia Viviana

Funktion: Eigentümerin und Geschäftsführerin der International Services Agency (A4SI).

Geburtsdatum: 2. Januar 1973.

Geburtsort: Bogotá, Kolumbien.

Staatsangehörigkeit: Kolumbien.

Geschlecht: weiblich.

Reisepass: Kolumbien Nr. AZ321704 (gültig bis 20. Juli 2032).

Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 52252815.

Tag der Benennung durch die VN: 28. April 2026.

Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Claudia Viviana Oliveros Forero wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.

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