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Beschluss (GASP) 2026/1079 des Rates vom 11. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
(ABl. L 2026/1079 vom 12.05.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. Mai 2019 den Beschluss (GASP) 2019/797 angenommen. 1
(2) Der Beschluss (GASP) 2019/797 gilt bis zum 18. Mai 2028.
(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/797 sollte die Anwendung der in den Artikeln 4 und 5 jenes Beschlusses genannten Maßnahmen für die in jenem Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 18. Mai 2027 verlängert werden. Darüber hinaus sollten die Gründe für die Aufnahme von vier Personen und einer Organisation in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert werden.
(4) Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2019/797 wird wie folgt geändert:
( 1) Artikel 10 erhält folgende Fassung:
" Artikel 10
Dieser Beschluss gilt bis zum 18. Mai 2028 und wird fortlaufend überprüft. Die in den Artikeln 4 und 5 genannten Maßnahmen gelten für die im Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 18. Mai 2027."
( 2) Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. Mai 2026.
| Anhang |
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird wie folgt geändert:
(1) Die Einträge 1, 2, 13 und 14 unter der Überschrift " A. Natürliche Personen" erhalten folgende Fassung:
| Name | Angaben zur Identität | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
| "1. | GAO Qiang | Geburtsdatum: 4. Oktober 1983 Geburtsort: Provinz Shandong, China Anschrift: Room 1102, Guanfu Mansion, 46 Xinkai Road, Hedong District, Tianjin, China Staatsangehörigkeit: chinesisch Geschlecht: männlich |
Gao Qiang wird mit der Dachorganisation 'APT10' ('Advanced Persistent Threat 10') (alias 'Red Apollo', 'CVNX', 'Stone Panda', 'MenuPass' und 'Potassium') in Verbindung gebracht und war an der 'Operation Cloud Hopper', einer Reihe von Cyberangriffen mit erheblichen Auswirkungen, die von außerhalb der Union verübt werden und eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, und von Cyberangriffen mit erheblichen Auswirkungen auf Drittstaaten, beteiligt. Mit der 'Operation Cloud Hopper' wurden Informationssysteme multinationaler Unternehmen auf sechs Kontinenten angegriffen, darunter Unternehmen mit Sitz in der Union, und es wurde unbefugt auf sensible Geschäftsdaten zugegriffen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten geführt hat. Gao Qiang wird mit der Führungs- und Kontrollinfrastruktur von APT10 in Verbindung gebracht. Überdies ist er bei Huaying Haitai beschäftigt, einer Organisation, die von APT10 genutzt wird und die benannt wurde, weil sie 'Operation Cloud Hopper' unterstützt und erleichtert. Er steht ferner in Verbindung mit Zhang Shilong, der mit APT10 in Verbindung gebracht wird und der auch bei Huaying Haitai beschäftigt ist. |
30.7.2020 |
| 2. | ZHANG Shilong | Geburtsdatum: 10. September 1981 Geburtsort: China Anschrift: Anschrift: Hedong, Yuyang Road No 121, Tianjin, China Staatsangehörigkeit: chinesisch Geschlecht: männlich |
Zhang Shilong wird mit der Dachorganisation 'APT10' ('Advanced Persistent Threat 10') (alias 'Red Apollo', 'CVNX', 'Stone Panda', 'MenuPass' und 'Potassium') in Verbindung gebracht und war an der 'Operation Cloud Hopper', einer Reihe von Cyberangriffen mit erheblichen Auswirkungen, die von außerhalb der Union verübt werden und eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, und von Cyberangriffen mit erheblichen Auswirkungen auf Drittstaaten, beteiligt. |
(Stand: 13.05.2026)
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