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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/1106 des Rates vom 18. Mai 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

(ABl. L 2026/1106 vom 19.05.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die Einträge zu sieben Organisationen von der in Anhang I des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden. Ferner sollten die Einträge zu 11 natürlichen Personen in dieser Liste auf den neuesten Stand gebracht und geändert werden.

(3) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Mai 2026.

1) ABl. L 147 vom 01.06.2013 S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/255/oj.

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:


ENDE

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(Stand: 19.05.2026)

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