Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1107 des Rates vom 18. Mai 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
(ABl. L 2026/1107 vom 19.05.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 1, insbesondere auf Artikel 32,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung dieser Maßnahmen sollten die Einträge zu sieben Organisationen von der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden. Ferner sollten die Einträge zu 11 natürlichen Personen in dieser Liste auf den neuesten Stand gebracht und geändert werden.
(3) Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 18. Mai 2026.
| Anhang |
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert: