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Verordnung (EU) 2026/1181 des Rates vom 22. Mai 2026 zur Aussetzung der Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente für bestimmte Düngemittel
(ABl. L 2026/1181 vom 29.05.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Ergänzende Dateien zur VO (EU) 952/2013 |
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Markt der Union für Inputs für bestimmte Düngemittel auf Stickstoffbasis hängt in hohem Maße von Einfuhren aus Drittländern ab. Im Jahr 2024 wurden 2 Mio. Tonnen Ammoniak und 5,9 Mio. Tonnen Harnstoff in die Union eingeführt, insbesondere zur Herstellung von Düngemitteln auf Stickstoffbasis. Darüber hinaus führte die Union insgesamt 6,7 Mio. Tonnen Düngemittel auf Stickstoffbasis und stickstoffhaltige Mischungen ein. Bei Harnstoff und Ammoniak handelt es sich um CO2-intensive Inputs für Düngemittel, für die eine Diversifizierung nur schwer und unter großem Zeitaufwand möglich ist. Düngemittel auf Stickstoffbasis sind auch für die europäischen Landwirtschaftsbetriebe von entscheidender Bedeutung, die auf einen sicheren und regelmäßigen Handel mit Düngemitteln zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen sind, um die landwirtschaftliche Erzeugung und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die Preise dieser Waren sind seit 2021 erheblich gestiegen.
(2) Die Union ist ein struktureller Nettoeinführer von Düngemitteln auf Stickstoffbasis, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, wobei sich die Versorgung auf einige wenige Länder konzentriert, zu denen insbesondere die Russische Föderation zählt.
(3) Derzeit wird ein erheblicher Teil der für die Herstellung von Düngemitteln auf Stickstoffbasis verwendeten Inputs und ein erheblicher Teil der Düngemittel auf Stickstoffbasis bereits zollfrei aus Drittländern, die durch einen präferenziellen Zugang zum Unionsmarkt begünstigt sind, in die Union eingeführt. Dennoch führt die Union nach wie vor große Mengen dieser Waren mit Ursprung in dem Gemeinsamen Zolltarif unterliegenden Ländern mit derzeitigen Zollsätzen von 5,5 % bis 6,5 % ein.
(4) Diese Zölle steigern die Kosten für die Hersteller von Düngemitteln auf Stickstoffbasis und wirken sich auf die Düngemittelpreise aus, was sich wiederum auf die Lebensmittelpreise auswirkt und Bedenken hinsichtlich der Kaufkraft der Verbraucher und hinsichtlich der europäischen Landwirtschaftsbetriebe aufwirft. In den letzten Jahren sind die Düngemittelpreise in der Union erheblich gestiegen, während die Preise für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse diese Entwicklung nicht vollständig widerspiegelten. Dadurch wird die Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union gefährdet.
(5) Zur Sicherstellung einer starken Dynamik des Düngemittelmarkts der Union und zur Diversifizierung der Lieferketten der Düngemittelherstellung ist es erforderlich, die Einfuhr von Inputs, die zur Herstellung von Düngemitteln auf Stickstoffbasis verwendet werden, bestimmten Düngemitteln auf Stickstoffbasis und stickstoffhaltigen Mischungen zu erleichtern. Darüber hinaus ist die rasche Diversifizierung der Bezugsquellen weg von Einfuhren aus der Russischen Föderation entscheidend, insbesondere angesichts der mit der Verordnung (EU) 2025/1227 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 eingeführten Maßnahmen, mit denen die Zölle für einige der in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallenden Waren schrittweise erhöht werden.
(6) In den letzten Jahren haben sich die hohen Energiekosten negativ auf die Produktion von Düngemitteln in der Union ausgewirkt, insbesondere von Düngemitteln auf Stickstoffbasis, da Erdgas für sie die wichtigste Energiequelle und ein Rohstoff ist. Dies hatte beträchtliche Auswirkungen auf die Produktion und die Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Union für Düngemittel. Die Düngemittelhersteller in der Union passen sich erst an dieses durch geopolitische Faktoren bedingte komplexe Umfeld an. Daher sollen sich die Maßnahmen für eine bessere Versorgung mit Düngemitteln nicht negativ auf die Düngemittelhersteller in der Union auswirken.
(7) Da die bestehende Düngemittelproduktion in der Union weiterhin zu schützen ist, ist es notwendig, die Krisenfestigkeit ihrer Lieferkette zu verbessern, indem die Diversifizierung ihrer Inputs gefördert und das Risiko externer Abhängigkeiten weiter verringert wird.
(8) Ferner ist es angezeigt Maßnahmen zu ergreifen, um die Kosten für die Einfuhr von Inputs, die für die Herstellung von Düngemitteln auf Stickstoffbasis verwendet werden, bestimmten Düngemitteln auf Stickstoffbasis und stickstoffhaltigen Mischungen, bei denen die Produktion in der Union unzureichend ist, zu senken.
(Stand: 02.06.2026)
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