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Durchführungsverordnung (EU) 2026/1362 des Rates vom 15. Juni 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
(ABl. L 2026/1362 vom 15.06.2026, ber. L 2026/90561)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1485 des Rates vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,
gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1485 erlassen.
(2) Das Vereinigte Königreich, Schweden, Frankreich, Deutschland und die Niederlande haben am 14. Februar 2026 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie erklärten, dass für sie feststeht, dass Alexej Nawalny - entgegen Behauptungen der Russischen Föderation, er sei eines natürlichen Todes gestorben - mit dem tödlichen Toxin Epibatidin vergiftet wurde. Epibatidin ist ein Toxin, das in Fröschen in Südamerika zu finden ist und in Russland in der Natur nicht vorkommt.
(3) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die Menschenrechtsverletzungen und die Repressionen in Russland.
(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass eine Organisation sowie 15 natürliche Personen, die an der Verfolgung, der Vergiftung und dem Tod von Alexej Nawalny beteiligt waren, in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 aufgenommen werden sollten.
(5) Die Verordnung (EU) 2024/1485 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 15. Juni 2026.
| Anhang |
Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 wird wie folgt geändert: