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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/1363 des Rates vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/1484 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland

(ABl. L 2026/1363 vom 15.06.2026, ber. L 2026/90562)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 27. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1484 1 erlassen.

(2) Das Vereinigte Königreich, Schweden, Frankreich, Deutschland und die Niederlande haben am 14. Februar 2026 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie erklärten, dass für sie feststeht, dass Alexej Nawalny - entgegen Behauptungen der Russischen Föderation, er sei eines natürlichen Todes gestorben - mit dem tödlichen Toxin Epibatidin vergiftet wurde. Epibatidin ist ein Toxin, das in Fröschen in Südamerika zu finden ist und in Russland in der Natur nicht vorkommt.

(3) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die Menschenrechtsverletzungen und die Repressionen in Russland.

(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass eine Organisation sowie 15 natürliche Personen, die an der Verfolgung, der Vergiftung und dem Tod von Alexej Nawalny beteiligt waren, in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 aufgenommen werden sollten.

(5) Der Beschluss (GASP) 2024/1484 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 15. Juni 2026.

1) Beschluss (GASP) 2024/1484 des Rates vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland (ABl. L, 2024/1484, 27.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1484/oj).


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 wird wie folgt geändert:


ENDE

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