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Beschluss (GASP) 2026/1707 des Rates vom 13. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
(ABl. L 2026/1707 vom 13.07.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 1 angenommen.
(2) In seinen Schlussfolgerungen vom 18. und 19. Juni 2026 hat der Europäische Rat entschieden alle jüngsten hybriden Angriffe gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilt. Angesichts der anhaltenden hybriden Kampagnen durch feindselige Akteure, insbesondere Russland und Belarus, hat der Europäische Rat vordringliche und intensivierte Anstrengungen gefordert, um die Resilienz zu stärken, die Vorsorge zu verbessern, kritische Infrastruktur zu schützen sowie hybride Angriffe zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren.
(3) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer.
(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass eine natürliche Person in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 aufgenommen werden sollte.
(5) Der Beschluss (GASP) 2024/2643 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2026.
| Anhang |
In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird im Abschnitt " A. Natürliche Personen" folgender Eintrag aufgenommen:
| Name | Angaben zur Identität | Begründung | Datum der Aufnahme in die Liste | |
| "80. | Ivan Sergeevich KASYANENKO![]() |
Funktion: Stellvertretender Befehlshaber und leitender Beamter der Spezialeinheit des GRU Rang: Generalleutnant Geburtsdatum: 9.9.1975 Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Steuer-Identifikationsnummer: 773471856698 |
Ivan Kasyanenko ist stellvertretender Befehlshaber der Spezialeinheit (SSD) des GRU, in die bestimmte Teile der Einheit 29155 aufgenommen wurden, und leitender Beamter, der die SSD-Operationen beaufsichtigt. Er wurde als Hauptorganisator und Leiter der Aktivitäten der Einheit 29155 im Zusammenhang mit Afghanistan, einschließlich mutmaßlicher Bemühungen um die Schaffung finanzieller Anreize für Angriffe auf Personal der Vereinigten Staaten und Personal der in Afghanistan agierenden internationalen Koalition, ermittelt. Ivan Kasyanenko koordinierte auch Operationen im Zusammenhang mit den Nowitschok-Vergiftungen von Sergei Skripal und seiner Tochter Julija Skripal im Jahr 2018. Darüber hinaus wird er mit der Koordinierung verdeckter russischer Aktivitäten in Europa, der Verwaltung und Integration von Netzwerken der Wagner-Gruppe in Afrika im Jahr 2023 und militärisch-technischen Kooperationsinitiativen unter Beteiligung Irans in Verbindung gebracht. Daher ist Ivan Kasyanenko für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Sicherheit in Drittländern untergraben oder bedrohen, indem sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit untergraben und bewaffnete Konflikte, Instabilität und Unsicherheit ausnutzen, verantwortlich und setzt diese um. |
13.7.2026" |
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ENDE |
(Stand: 14.07.2026)
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