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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/1836 des Rates vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

(ABl. L 2026/1836 vom 27.07.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP 1 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 26 Absätze 1 und 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in Anhang II des genannten Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen überprüft.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu drei Personen, die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP benannt sind, aus diesem Anhang gestrichen werden sollten. Die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen in Anhang II benannten Personen und Einrichtungen sollten beibehalten werden und ein Eintrag zu einer dort aufgeführten Einrichtung sollte aktualisiert werden.

(4) Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2026.

1) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.07.2010 S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/413/oj).


.

Anhang

Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:

1. Im Abschnitt "I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen" erhält Eintrag 92 unter dem Unterabschnitt " B. Einrichtungen" folgende Fassung:

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"92. Research Centre for Explosion and Impact - Forschungsstelle für Explosion und Einschlag (alias METFAZ) 44, 180th Street West, Tehran, 16539-75751 Das Research Centre for Explosion and Impact (Forschungsstelle für Explosion und Einschlag -METFAZ) ist eine Tochtergesellschaft der in der EU-Liste geführten Organisation of Defensive Innovation and Research (SPND), die Teil des Ministeriums für Verteidigung für die Logistik der Streitkräfte (MODAFL) ist. Die Tätigkeiten von METFAZ konzentrieren sich auf Detonationstechnologie und unterstützen damit die Entwicklung nuklearer Gefechtsköpfe. Daher ist METFAZ an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans beteiligt und stellt Unterstützung dafür bereit. 1.12.2011"

2. Im Abschnitt "II. Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC)" Unterabschnitt " A. Personen" werden die folgenden Einträge gestrichen:

9. Mohammad PAKPUR;

11. Hossein SALAMI;

19. Amir Ali Haji ZADEH (alias Amir Ali HAJIZADEH), Brigadegeneral im Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC).


ENDE

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