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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1851 des Rates vom 24. Juli 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

(ABl. L 2026/1851 vom 24.07.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 12. April 2011 die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 angenommen.

(2) In seinen Schlussfolgerungen vom 18. und 19. Juni 2026 hat der Europäische Rat das iranische Regime aufgefordert, die Gewalt und die Repressionen gegen seine eigene Bevölkerung einzustellen. Er hat die Achtung der universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten der iranischen Bevölkerung, einschließlich des Rechts, über ihre eigene Zukunft zu entscheiden, gefordert. In diesem Zusammenhang erklärte er, dass die Union auch in Zukunft an weiteren restriktiven Maßnahmen gegen die Verantwortlichen arbeiten werde.

(3) Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen in Bezug auf Iran anzugehen, einschließlich der Menschenrechtslage, sollten sechs Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4) Die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2026.

1) ABl. L 100 vom 14.04.2011 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/359/oj.


.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgenommen:


ENDE

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