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Beschluss (GASP) 2026/1885 des Rates vom 30. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
(ABl. L 2026/1885 vom 30.07.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP 1 angenommen.
(2) Nach der Wiedereinführung der restriktiven Maßnahmen der Vereinten Nationen gegen Iran und im Einklang mit der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat der Rat am 29. September 2025 den Beschluss (GASP) 2025/1972 2 angenommen, mit dem der Beschluss 2010/413/GASP geändert wurde, um alle im Rahmen des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans ausgesetzten oder aufgehobenen eigenständigen restriktiven Maßnahmen der Union gegen Iran wieder einzuführen.
(3) Angesichts der anhaltenden Bedenken hat der Rat beschlossen, eine Person und eine Organisation in die Liste der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen und Einrichtungen aufzunehmen.
(4) Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2026.
2) Beschluss (GASP) 2025/1972 des Rates vom 29. September 2025 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L, 2025/1972, 29.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1972/oj).
| Anhang |
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:
1. Im Abschnitt "I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen" wird unter dem Unterabschnitt " A. Personen" folgender Eintrag angefügt:
| Name | Identifizierungsinformationen | Gründe | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
| "57. | Ali ANSARIalias Ali Akbar ANSARI | Funktion: Geschäftsmann Geburtsdatum: 26.12.1968 Staatsangehörigkeit: iranisch Geschlecht: männlich |
Ali Ansari ist ein iranischer Geschäftsmann und ehemaliger Eigentümer der Bank Ayandeh und der Iran Mall. Über ein Netzwerk von Unternehmen nutzt Ali Ansari ausländische Bankkanäle, um Gelder ins Ausland zu transferieren. Diese Gelder stammen zum Teil aus iranischen Ölverkäufen. Der iranische Ölsektor stellt eine wichtige Finanzierungsquelle für das iranische Militär und das Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) dar. Darüber hinaus erwirbt Ali Ansari über ein Netzwerk von Unternehmen erhebliche Vermögenswerte, einschließlich Immobilien in der EU und im Vereinigten Königreich, im Namen von Personen, die mit der iranischen Führung verbunden sind, darunter auch der Oberste Führer Mojtaba Khamenei. Daher unterstützt Ali Ansari die iranische Regierung. |
30.7.2026" |
2. im Abschnitt "I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen" wird unter dem Unterabschnitt " B. Einrichtungen" folgender Eintrag angefügt:
| Name | Identifizierungsinformationen | Gründe | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
| "204. | MAPNa Group | Anschrift: No. 231, Mirdamad Blvd., 1918953651, Tehran, Iran Registrierungsnummer: 99134 Nationale ID-Nr.: 10101431259 Wirtschaftscode: 411111477788 Website:www.mapnagroup.com |
Die MAPNa Group ist ein wichtiger Akteur im iranischen Energie-, Öl- und Gassektor. Sie steht im Eigentum oder unter der Kontrolle des in der EU-Liste geführten iranischen Ministeriums für Energie (Ministry of Energy - MOE). |
(Stand: 31.07.2026)
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