Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Betriebssicherheit - EU Bund |
Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2003 der Kommission vom 4. September 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 hinsichtlich harmonisierter Normen für Funkortungsgeräte für Ortungsanwendungen, Basisstationen für die zellulare Kommunikation, Ultraweitbandgeräte, Geräte zur Untersuchung von Materialien, feste Funksysteme, Geräte zur Sondierung des Füllstands von Tanks, Verstärker, aktive Antennen, Anlagen der Flugverkehrskontrolle und andere Funkanlagen sowie zur Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/2499
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/2003 vom 07.09.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Normenübersicht |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 16 der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Funkanlagen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, übereinstimmen, eine Konformität mit den grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 der genannten Richtlinie vermutet, wenn sie von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt werden.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 5376 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen für Funkanlagen zur Unterstützung der in der Richtlinie 2014/53/EU festgelegten und durch Anhang II des genannten Beschlusses abgedeckten grundlegenden Anforderungen (im Folgenden "Auftrag").
(3) Auf der Grundlage des Auftrags erarbeitete das ETSI die harmonisierten Normen EN 300.440-2 V3.1.1 über Funkortungsgeräte für Ortungsanwendungen, EN 301.489-5 V2.3.1 über Funkgeräte des nicht-öffentlichen mobilen Landfunks und Zusatz-/Hilfseinrichtungen sowie des terrestrischen Bündelfunks, EN 301.489-13 V2.1.1 über Citizens' Band Radio (CB-Funk) und Zusatzgeräte, EN 301.489-50 V2.4.1 über Basisstationen, Repeater und Zusatz-/Hilfseinrichtungen für die zellulare Kommunikation, EN 302.065-3-3 V3.1.0 über in Motor- und Schienenfahrzeugen eingebaute UWB-Geräte, EN 302.065-4-4 V2.1.1 über Geräte zur Untersuchung von Materialien, EN 303.364-1-1 V1.1.1 über Radaranlagen der Flugverkehrskontrolle und EN 305.550-5 V1.1.1 über Geräte zur Ultrakurzstreckenkommunikation.
(4) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das ETSI auch die harmonisierten Normen EN 302.217-2 V3.3.1 über feste Funksysteme, EN 302.372 V2.1.1 über Funkanlagen mit geringer Reichweite, EN 303.135 V2.1.1 über Radare für Küstenüberwachung, Schiffsverkehrsdienste und Häfen und EN 303.354 V1.1.1 über Verstärker und aktive Antennen für den Fernsehempfang in Wohngebäuden, deren Referenzen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2191 der Kommission 4 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Normen EN 302.217-2 V3.4.1, EN 302.372 V3.1.1, EN 303.135 V2.2.1 und EN 303.354 V1.2.1 durch das ETSI.
(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem ETSI geprüft, ob die harmonisierten Normen EN 302.217-2 V3.4.1, EN 302.372 V3.1.1, EN 303.135 V2.2.1 und EN 303.354 V1.2.1 dem Auftrag entsprechen.
(Stand: 08.09.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion