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Regelwerk, EU 2026, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2015 der Kommission vom 4. September 2026 zur Änderung und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 der Kommission über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2026/2015 vom 07.09.2026)



Hebt zum 20.01.2027 Beschl. (EU) 2023/1586 auf.

Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG 2, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2006/42/EG wird bei Maschinen, die nach harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, oder Teilen davon hergestellt wurden, davon ausgegangen, dass sie den von diesen harmonisierten Normen oder Teilen davon erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie entsprechen.

(2) Mit Schreiben M/396 vom 19. Dezember 2006 richtete die Kommission an das Europäische Komitee für Normung (im Folgenden "CEN") und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (im Folgenden "Cenelec") einen Auftrag (im Folgenden "erster Auftrag") über den Entwurf, die Überarbeitung und den Abschluss der Arbeiten an harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG, um den Änderungen, die durch diese Richtlinie an der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 vorgenommen wurden, Rechnung zu tragen.

(3) Mit Schreiben M/471 vom 29. Juni 2010 richtete die Kommission an das CEN darüber hinaus einen weiteren Auftrag (im Folgenden "zweiter Auftrag") für den Entwurf, die Überarbeitung und den Abschluss der Arbeiten an harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG, um den Änderungen und Hinzufügungen Rechnung zu tragen, die durch die Richtlinie 2009/127/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen für den Schutz der Umwelt, die insbesondere auch Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden erfüllen müssen, vorgenommen wurden.

(4) Auf der Grundlage des ersten Auftrags arbeiteten das CEN und das Cenelec die folgenden neuen harmonisierten Normen aus, die Sicherheitsbestimmungen abdecken: EN 81-42:2025, EN 415-4:2025, EN ISO 3991:2025, EN ISO 4254-20:2025, EN ISO 8437-1:2021 und ihre Änderung EN ISO 8437-1:2021/A1:2026, EN ISO 8437-2:2021 und ihre Änderung EN ISO 8437-2:2021/A1:2026, EN ISO 8437-3:2021 und ihre Änderung EN ISO 8437-3:2021/A1:2026, EN ISO 8437-4:2021 und ihre Änderung EN ISO 8437-4:2021/A1:2026, EN 17657:2025, EN 17969:2026, EN 50374:2025 und ihre Änderung EN 50374:2025/A1:2025, EN ISO/ASTM 52938-1:2025, EN IEC 60335-2-34:2023 und ihre Änderungen EN IEC 60335-2-34:2023/A11:2023 und EN IEC 60335-2-34:2023/A12:2025, EN 60335-2-38:2003 und ihre Berichtigung EN 60335-2-38:2003/AC:2007 und ihre Änderungen EN 60335-2-38:2003/A1:2008, EN 60335-2-38:2003/A2:2024 und EN 60335-2-38:2003/A11:2024, EN IEC 62841-2-7:2024 und ihre Änderung EN IEC 62841-2-7:2024/A11:2024 und ihre Berichtigung EN IEC 62841-2-7:2024/AC:2025-07, sowie EN IEC 62841-3-16:2026 und ihre Änderung EN IEC 62841-3-16:2026/A11:2026.

(5) Auf der Grundlage des ersten Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission 5 im Amtsblatt der Europäischen Union

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