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Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2032 der Kommission vom 11. September 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/740 hinsichtlich harmonisierter Normen für Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche, Formamid in Spielzeugmaterial aus Schaumstoff und bestimmte chlorierte phosphorhaltige Flammschutzmittel in Spielzeugmaterialien
(ABl. L 2026/2032 vom 14.09.2026)
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Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Spielzeugen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Anforderungen nach Artikel 10 und Anhang II der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2022) 7410 3 forderte die Europäische Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) auf, neue harmonisierte Normen für Spielzeug zur Unterstützung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß der Richtlinie 2009/48/EG auszuarbeiten und bestehende zu überarbeiten (im Folgenden "Auftrag").
(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 71-4 2020 "Sicherheit von Spielzeug - Teil 4: Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche", deren Fundstelle mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/740 der Kommission 4 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der geänderten harmonisierten Norm EN 71-4:2020+A1:2025 durch das CEN. Auf der Grundlage des Auftrags nahm das CEN außerdem die folgenden neuen Normen an: EN 71-15:2025 "Sicherheit von Spielzeug - Teil 15: Formamid in Spielzeugmaterial aus Schaumstoff (Gehalt)" und EN 71-16:2025 "Sicherheit von Spielzeug - Teil 16: Bestimmte chlorierte phosphorhaltige Flammschutzmittel (TCEP, TCPP, TDCP) in Spielzeugmaterialien".
(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die Normen EN 71-4:2020+A1:2025, EN 71-15:2025 und EN 71-16:2025 dem Auftrag entsprechen.
(5) Die harmonisierten Normen EN 71-4:2020+A1:2025, EN 71-15:2025 und EN 71-16: 2025 erfüllen die wesentlichen Sicherheitsanforderungen, die sie abdecken sollen und die in Artikel 10 der Richtlinie 2009/48/EG festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(6) Im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/740 sind die Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG aufgeführt. Um sicherzustellen, dass die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 71-4:2020+A1:2025, EN 71-15:2025 und EN 71-16:2025 in den Anhang aufgenommen werden.
(7) Die harmonisierte Norm EN 71-4:2020+A1:2025 ersetzt die harmonisierte Norm EN 71-4:2020. Es ist daher notwendig, die Fundstelle der letzteren Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen. Um den Spielzeugherstellern genügend Zeit für die Anpassung ihrer Produkte an die überarbeiteten Vorschriften der Norm EN 71-4:2020+A1:2025 einzuräumen, ist es notwendig, die Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 71-4:2020 zu verschieben.
(Stand: 16.09.2026)
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