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Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2048 der Kommission vom 14. September 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/1542 der Kommission ausgearbeitete harmonisierte Norm für Batterien
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/2048 vom 16.09.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Normenübersicht // Normen - Beschl. (EU) 2026/2048 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Batterien, die die harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder Teile davon erfüllen, davon ausgegangen, dass sie die in den Artikeln 9, 10, 12, 13, 14 und 78 der genannten Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, soweit diese Anforderungen von solchen harmonisierten Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit ihrem Durchführungsbeschluss C(2021) 8614 vom 7. Dezember 2021 3 (im Folgenden "Auftrag") beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/1542.
(3) Auf der Grundlage des Auftrags arbeitete das CEN die Norm EN 18060:2025 über die unmittelbare Leistung von Modulen und Batterien für Elektrofahrzeuge mit Li-Ion, Pb, NiMH und kombinierter Chemie aus, die zur Verwendung in wiederaufladbaren Batterien mit internem Speicher für Straßenfahrzeuge bestimmt sind.
(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die Norm EN 18060:2025 dem Auftrag entspricht.
(5) Die Norm EN 18060:2025 entspricht den Anforderungen, die sie abdecken soll und die in der Verordnung (EU) 2023/1542 festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(6) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union eine Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten.
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Fundstelle der harmonisierten Norm für Batterien zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/1542, die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführt ist, wird hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 14. September 2026
2) Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (ABl. L 191 vom 28.07.2023 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj).
(Stand: 18.09.2026)
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