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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/2103 des Rates vom 15. September 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 2026/2103 vom 15.09.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Der Rat hat am 14. März 2026 den Beschluss (GASP) 2026/696 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden.

(3) Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, darunter insbesondere das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder des humanitären Völkerrechts verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

(4) Es ist angezeigt, die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen zu verlängern. Mit dieser Verlängerung soll dem Rat mehr Zeit gegeben werden, um sich eingehend mit dem Beschluss 2014/145/GASP zu befassen und ihn zu überprüfen, um so ein geordnetes und wohlüberlegtes Beschlussfassungsverfahren zu gewährleisten.

(5) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2014/145/GASP erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 22. September 2026."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. September 2026.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/145(1)/oj).

2) Beschluss (GASP) 2026/696 des Rates vom 14. März 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2026/696, 14.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/696/oj).


ENDE

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