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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2026/2193 des Rates vom 28. September 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland

(ABl. L 2026/2193 vom 28.09.2026)


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1485 des Rates vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 27. Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1485 angenommen.

(2) Am 19. August 2026 gab der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, eine Erklärung ab, in der er seine Besorgnis darüber zum Ausdruck brachte, dass die politische Partei Jabloko von der Parlamentswahl im September 2026 in Russland ausgeschlossen und ihr stellvertretender Vorsitzender, Lev Shlosberg, wegen Antikriegsreden zu mehr als 11 Jahren Haft verurteilt wurde. Der Hohe Kommissar forderte die Behörden auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf uneingeschränkte und freie Teilnahme an Wahlprozessen zu achten.

(3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Auffassung, dass 10 natürliche Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 aufgenommen werden sollten.

(4) Die Verordnung (EU) 2024/1485 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 28. September 2026.

1) ABl. L, 2024/1485, 27.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1485/oj.


.

Anhang

In Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 werden unter " A. Natürliche Personen" folgende Einträge angefügt:


ENDE

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