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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/2197 des Rates vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

(ABl. L 2026/2197 vom 29.09.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 1 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2027 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

In Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 wird das Datum "31. Oktober 2026" durch das Datum "31. Oktober 2027" ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. September 2026.

1) Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi (ABl. L 257 vom 02.10.2015 S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1763/oj).


ENDE

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