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Beschluss (GASP) 2026/2197 des Rates vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
(ABl. L 2026/2197 vom 29.09.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2027 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
In Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 wird das Datum "31. Oktober 2026" durch das Datum "31. Oktober 2027" ersetzt.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. September 2026.
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ENDE |
(Stand: 01.10.2026)
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