Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2026, Abfall - EU Bund

Beschluss (EU) 2026/2209 der Kommission vom 29. September 2026 zur Änderung der Entscheidung 2008/312/Euratom der Kommission zur Einführung des in der Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates genannten einheitlichen Begleitscheins für die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente

(ABl. L 2026/2209 vom 02.10.2026)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates vom 20. November 2006 über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 2 Unterabsatz 2,

nach Anhörung des nach Artikel 21 der Richtlinie 2006/117/Euratom eingesetzten beratenden Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Entscheidung 2008/312/Euratom der Kommission 2 wurde im Rahmen des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2006/117/Euratom ein einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente eingeführt.

(2) Im Rahmen der Berichterstattung über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/117/Euratom wurde vorgeschlagen, bei Anträgen auf Genehmigung von Rückverbringungen die Registriernummer der Genehmigung (ARN) für die ursprüngliche(n) Verbringung(en) in den einheitlichen Begleitschein aufzunehmen.

(3) Die Aufnahme der ARN würde die Rückverfolgbarkeit und Überprüfung von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente verbessern, da die zuständigen Behörden jede Verbringung der ursprünglich erteilten Genehmigung zuordnen könnten, sodass die rechtliche und operative Sicherheit dieser Verbringungen erhöht würde.

(4) Der einheitliche Begleitschein sollte daher aktualisiert werden.

(5) Die Entscheidung 2008/312/Euratom sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Im Anhang der Entscheidung 2008/312/Euratom erhalten die Abschnitte A-1 und B-1 des einheitlichen Begleitscheins folgende Fassung:

"Registrierungsnr.: _________________________

(auszufüllen von der zuständigen Behörde,

die zur Erteilung der Genehmigung für die Verbringung befugt ist)

Abschnitt A-1
Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle

1. Art der Verbringung (Zutreffendes ankreuzen):
[ ] Typ MM: Verbringung zwischen Mitgliedstaaten (über einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder Drittstaaten)
[ ] Typ IM: Einfuhr in die Gemeinschaft
[ ] Typ ME: Ausfuhr aus der Gemeinschaft
[ ] Typ TT: Durchfuhr durch die Gemeinschaft
2. Antrag auf Genehmigung für (Zutreffendes ankreuzen):
[ ] eine einzige Verbringung ___ geplante Ausführungsfrist: ___________________
[ ] mehrere Verbringungen: Zahl (vorgesehen) ____________ geplante Ausführungsfrist: __________
3.
[ ] Nicht zutreffend.
[ ] Typ MM Verbringung(en) über einen oder mehrere Drittstaaten:

Grenzübergangsstelle bei der Ausfuhr aus der Gemeinschaft *: ________________________________________

Eingangszollstelle des Drittstaats * (erstes Durchfuhrland): _________________________

Ausgangszollstelle des Drittstaats * (letztes Durchfuhrland): ________________________

Grenzübergangsstelle bei der Wiedereinfuhr in die Gemeinschaft *: ________________________________________

_____
*) Die von dem Antrag abgedeckten Verbringungen müssen alle über dieselben Grenzübergangsstellen erfolgen, es sei denn, es besteht eine anderslautende Vereinbarung der betroffenen zuständigen Behörden.

4.
Antragsteller (Firmenname): ________________________________________
[ ] Besitzer (bei Typ MM und ME)
[ ] Empfänger (bei Typ IM)
[ ] Sonstige (bei Typ TT), bitte angeben:

Anschrift: __________________________________________________________________

PLZ: _________________ Ort: _______________ Land: ____________________

Tel.: ____________________ Fax ________________ E-Mail: ________________________

Kontaktperson: Herr/Frau _______________________________________________________

5.
Aufbewahrungsort der radioaktiven Abfälle vor der Verbringung (Firmenname): _______________

Anschrift: __________________________________________________________________

PLZ: _________________ Ort: _______________ Land: ____________________

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 02.10.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion