Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Steuern/Abgaben - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2210 der Kommission vom 5. Oktober 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 in Bezug auf die statistischen Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln müssen
(ABl. L 2026/2210 vom 06.10.2026)
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer 1, insbesondere auf Artikel 49 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 der Kommission 2 enthält die Liste der statistischen Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission für die Bewertung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 übermitteln müssen.
(2) Mit der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in der durch die Verordnung (EU) 2020/283 des Rates 3 geänderten Fassung wurde das zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem (CESOP) eingerichtet; es handelt sich dabei um ein neues elektronisches System für die Verwaltungszusammenarbeit und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. Entsprechend muss die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 in Bezug auf die statistischen Angaben, die für die Bewertung der Funktionsweise des CESOP erforderlich sind, geändert werden.
(3) Mit der Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates 4 wurden zudem die Richtlinie 2006/112/EG des Rates 5 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen und die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf den Informationsaustausch zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Mehrwertsteuersonderregelung für Kleinunternehmen geändert. Damit das Funktionieren der Sonderregelung für Kleinunternehmen wirksam überwacht werden kann, sollte Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 dahin gehend geändert werden, dass auch statistische Daten in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen erfasst werden.
(4) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 5. Oktober 2026
2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 der Kommission vom 31. Januar 2012 zur Regelung der Durchführung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 29 vom 01.02.2012 S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2012/79/oj).
3) Verordnung (EU) 2020/283 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung (ABl. L 62 vom 02.03.2020 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/283/oj).
4) Richtlinie (EU) 2020/285 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den Informationsaustausch zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen (ABl. L 62 vom 02.03.2020 S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2020/285/oj).
5) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 vom 11.12.2006 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/112/oj).
| Anhang |
In Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 werden die folgenden Teile E
(Stand: 06.10.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion