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Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/2312 des Rates vom 13. Oktober 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
(ABl. L 2026/2312 vom 14.10.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine 1, insbesondere auf Artikel 6,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP angenommen.
(2) Nach einer Bewertung der maßgebenden Umstände sollten zwei Einträge aus der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP gestrichen werden.
(3) Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2026.
| Anhang |
Die nachstehenden Einträge werden aus der Liste in Anhang I Abschnitt A ("Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1") des Beschlusses 2012/642/GASP gestrichen:
"125. Mikail Safarbekovich GUTSERIEV;
258. Viktar Arkadzievich SHAUTSOU."
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ENDE |
(Stand: 16.10.2026)
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