Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2318 des Rates vom 13. Oktober 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
(ABl. L 2026/2318 vom 14.10.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea 1, insbesondere auf Artikel 15a,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 22. Dezember 2009 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 angenommen.
(2) Der Rat hat die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten zwei Personen aus dieser Liste gestrichen werden.
(3) Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 13. Oktober 2026.
| Anhang |
In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 werden die Einträge unter den Nummern 4 und 5 in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 3 gestrichen.
![]() |
ENDE |
(Stand: 27.10.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion