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Leitlinien zur Präzisierung bestimmter EU-Vorschriften für Fluggäste und Tourismus- und Verkehrsunternehmen, auch in Anbetracht der zurzeit verminderten Lieferungen von Flugturbinenkraftstoff aus dem Nahen Osten
C/2026/2669
(ABl. C, C/2026/2669 vom 12.05.2026)
1. Einführung
Auf die europäische Solidarität und das koordinierte und rasche Handeln der Regierungen und der Verkehrssektors ist es zurückzuführen, dass die in der Golfregion festsitzenden Reisenden nachhause zurückkehren konnten. Dies zeigt deutlich, wie resilient unser Transportwesen in Krisenzeiten ist. Leider stellt der Nahostkonflikt weiter eine Belastung für den europäischen Verkehrs- und Tourismussektor dar, unter anderem durch Störungen der Energielieferungen und die Schließung bestimmter Luft- und Schifffahrtsrouten. Während die Fluggäste nachhause zurückgekehrt sind, sitzen viele Seeleute weiter auf ihren Schiffen fest, die die Region nicht verlassen können.
Die Energieausfuhren aus der Region auf dem Seeweg sind aufgrund der faktischen Schließung der Straße von Hormus nur mehr ein Rinnsal. Daher sind die Kraftstoffpreise für alle Verkehrsträger stark gestiegen, was sich sowohl auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch auf die Erschwinglichkeit der Verkehrsdienste in und außerhalb der Union auswirkt.
Trotz dieser Folgen sind die Reisemöglichkeiten sowohl innerhalb der EU als auch in die EU weitgehend unbeeinträchtigt. Die Lage ist zurzeit insgesamt stabil, ohne dass es konkrete Anzeichen für einen Kraftstoffmangel gibt. Sollte der Konflikt aber andauern, könnte es zu Störungen in der Versorgung kommen, insbesondere bei Flugturbinenkraftstoff. Auch Reisende könnten von Störungen betroffen sein, etwa in Form von Verspätungen, Annullierungen, längeren Reisezeiten und höheren Preisen.
Zurzeit sind die Gesamtauswirkungen des Nahostkonflikts auf den Tourismus zwar nach wie vor begrenzt, aber die Kommission verfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern die Entwicklung der Lage aufmerksam.
Was die Verkehrsunternehmen angeht, so ist die offensichtlichste Folge des Nahostkonflikts der Anstieg der Kraftstoffkosten, der den Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr gleichermaßen belastet.
Mit den vorliegenden Leitlinien sollen sowohl für die Fluggäste und Reisenden als auch für die Verkehrsunternehmen die in den EU-Vorschriften verankerten Möglichkeiten des Schutzes erläutert werden. Außerdem dienen sie der Information der Mitgliedstaaten und der Interessenträger über andere relevante EU-Vorschriften, mit denen Preiserhöhungen oder Situationen, die sich aus einer möglichen Knappheit von Flugturbinenkraftstoff ergeben, begegnet werden kann. Mit den vorliegenden Leitlinien wird eine harmonisierte und koordinierte Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten gewährleistet, damit der Binnenmarkt reibungslos funktionieren kann. Zugleich leisten sie einen Beitrag dazu, wesentliche Konnektivität zu gewährleisten.
Die vorliegenden Leitlinien enthalten in Kapitel 2 Leitprinzipien für Tourismus und Rechte von Fluggästen und Reisenden sowie in Kapitel 3 Erläuterungen zum EU-Besitzstand im Verkehrsbereich, wobei der Schwerpunkt auf dem Luftverkehr liegt. Sie bauen auf der Mitteilung der Europäischen Kommission "AccelerateEU" 1 vom 22. April 2026 auf.
Gleichzeitig wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern die Entwicklung der Lage weiter aufmerksam beobachten.
2. Tourismus und Rechte von Fluggästen und Reisenden
Der Tourismussektor ist auf gute Verkehrsverbindungen angewiesen und daher von der gegenwärtigen Lage betroffen. Aus den zurzeit verfügbaren Daten geht hervor, dass die Auswirkungen auf den Tourismus nach wie vor begrenzt sind und die Nachfrage weitgehend stabil ist. Zudem gibt es erste Anzeichen für eine Neuausrichtung im Reiseverhalten, wobei ein Rückgang auf bestimmten Routen im Langstreckenverkehr sowie eine vergleichsweise stärkere Nachfrage nach innereuropäischen und Inlandsreisen festzustellen ist.
Im Interesse einer koordinierten Reaktion arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern zusammen. Teil davon ist die Schaffung eines speziellen Krisenkoordinierungsnetzes für den Tourismus, mit dem der Informationsaustausch und die Krisenkoordinierung über Grenzen hinweg gestärkt werden und in dem die Mitgliedstaaten in Randlage besondere Aufmerksamkeit erhalten.
Im Augenblick gibt es - anders als in der COVID-19-Krise - keine Anzeichen dafür, dass gezielte Maßnahmen für den Tourismussektor erforderlich wären. Gleichwohl bleibt die laufende Lagebeobachtung von wesentlicher Bedeutung, insbesondere um mögliche Auswirkungen auf Reiseziele, Tourismusunternehmen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen abschätzen zu können, einschließlich jener, die im Langstreckensektor tätig oder mit erhöhten Beförderungskosten konfrontiert sind.
Fluggäste und Reisende genießen nach wie vor einen starken Schutz durch das EU-Recht. Dazu gehören Rechte im Zusammenhang mit Erstattung, anderweitiger Beförderung, Unterstützungsleistungen sowie klarer Information im Falle von Störungen, insbesondere im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte 2 und Pauschalreisen 3
(Stand: 21.05.2026)
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