Leitf. C/2026/4094
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1. Einleitung
Abbildung 1
Zeitleiste der wichtigsten Initiativen für die Natur und die biologische Vielfalt auf Ebene der EU und auf internationaler Ebene
2. Geltungsbereich und Ziele der Vogelschutzrichtlinie
2.1. Geltungsbereich2.2. Ziele
3. Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie
3.1. Wortlaut des Artikels 53.2. Allgemeine Erwägungen
3.3. Begriff der "Absichtlichkeit" im Sinne von Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie
3.4. Maßnahmen zur Vermeidung absichtlicher Beeinträchtigungen
3.5. Besondere Verbote gemäß Artikel 5
3.6. Anwendung von Artikel 5
3.6.1. Notwendigkeit eines vollständigen und wirksamen Rechtsrahmens3.6.2. Einbeziehung der Anforderungen des Artikels 5 in die Genehmigungsverfahren
3.6.3. Beispiele für Tätigkeiten, die in den Geltungsbereich von Artikel 5 fallen können, sowie für mögliche Vermeidungsmaßnahmen
4. Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie
4.1. Wortlaut des Artikels 94.2. Allgemeine Erwägungen
4.3. Bedingungen für die Anwendung von Abweichungen nach Artikel 9
4.4. Die Rolle von Artikel 9 bei der Verwirklichung der Ziele der Vogelschutzrichtlinie
4.5. Artikel 9 Absätze 3 und 4
Anhang I Anwendung von Abweichungen gemäß Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie in Bezug auf die Weißwangengans
1. Hintergrund
2. Rechtlicher Schutzstatus der Weißwangengans
Tabelle 1: Rechtlicher Status der Populationen von Weißwangengänsen im Rahmen internationaler Abkommen und der EU-Vogelschutzrichtlinie3. Populationen und Trends
Tabelle 2: In der EU vorkommende biogeografische Populationen der Weißwangengans4. Art der Konflikte mit Weißwangengänsen in der EU
5. Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie und seine Anwendung auf Weißwangengänse
6. Fallbeispiele
6.1. Populationsorientierte Bewirtschaftung und AEWAAbbildung 2
Trends für drei Bewirtschaftungseinheiten (MU) der Population der Weißwangengans in Russland/Deutschland und den Niederlanden: links (rot): MU1; Mitte (blau): MU2; rechts (grün): MU36.2. Erfahrungen und Lösungen in Finnland
6.3. Bewirtschaftung der in den Niederlanden heimischen Weißwangengänse (20)
7. Berichterstattung über Abweichungen
8. Weitere Informationen
Anhang II Anwenden von Abweichungen nach Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie in Bezug auf den Kormoran
1. Hintergrund
2. Der Kormoran in der EU
3. Rechtlicher Schutzstatus des Kormorans
4. Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie und seine Anwendung auf den Kormoran
5. Fallbeispiele
5.1. Bewältigung von Konflikten mit dem Kormoran in Karpfenteichen in Kroatien5.2. Kormoranbewirtschaftung in Dänemark
6. Berichterstattung über Abweichungen
(Stand: 11.08.2026)
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