Regelwerk, EU 2026

Leitl. C/2026/4113
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1. Einleitung

2. Anwendungsbereich von Artikel 26 der Netto-Null-Industrie-Verordnung

2.1. Auktionen im Anwendungsbereich der Netto-Null-Industrie-Verordnung

2.2. Ausnahmen und besondere Bestimmungen

Abbildung 1 Zusammenfassung von Ausnahmen

2.2.1. Unverhältnismäßig hohe Auktionskosten

2.2.2. Ausnahme für kleine Auktionen

2.2.3. Ausnahme für unterzeichnete Auktionen

2.2.4. Ausnahme für geringe Auktionsvolumina

Abbildung 2 Verteilung von geringwertigen Auktionen

3. Gestaltung von Auktionen mit nicht preisbezogenen Kriterien

Abbildung 3 Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien

Abbildung 4 Gewichtung nicht preisbezogener Kriterien

4. Spezifizierung und Bewertung nicht preisbezogener Kriterien

4.1. Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln

4.2. Cybersicherheit und Datensicherheit

4.3. Fähigkeit zur vollständigen und fristgerechten Durchführung

4.4. Beitrag zur Resilienz

4.5. Beitrag zur Nachhaltigkeit

4.5.1. Ökologische Nachhaltigkeit

4.5.2. Innovationen

4.5.3. Integration des Energiesystems

Anhang 1 Flussdiagramm zum Resilienzkriterium

Anhang 2 Beispiel für mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung konforme Photovoltaikanlagen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Durchführungsverordnung

Anhang 3

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(Stand: 07.08.2026)

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