Leitl. C/2026/4113
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1. Einleitung
2. Anwendungsbereich von Artikel 26 der Netto-Null-Industrie-Verordnung
2.1. Auktionen im Anwendungsbereich der Netto-Null-Industrie-Verordnung2.2. Ausnahmen und besondere Bestimmungen
Abbildung 1 Zusammenfassung von Ausnahmen
2.2.1. Unverhältnismäßig hohe Auktionskosten
2.2.2. Ausnahme für kleine Auktionen
2.2.3. Ausnahme für unterzeichnete Auktionen
2.2.4. Ausnahme für geringe Auktionsvolumina
Abbildung 2 Verteilung von geringwertigen Auktionen3. Gestaltung von Auktionen mit nicht preisbezogenen Kriterien
Abbildung 3 Vorqualifikations- und ZuschlagskriterienAbbildung 4 Gewichtung nicht preisbezogener Kriterien
4. Spezifizierung und Bewertung nicht preisbezogener Kriterien
4.1. Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln4.2. Cybersicherheit und Datensicherheit
4.3. Fähigkeit zur vollständigen und fristgerechten Durchführung
4.4. Beitrag zur Resilienz
4.5. Beitrag zur Nachhaltigkeit
4.5.1. Ökologische Nachhaltigkeit4.5.2. Innovationen
4.5.3. Integration des Energiesystems
Anhang 1 Flussdiagramm zum Resilienzkriterium
Anhang 2 Beispiel für mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung konforme Photovoltaikanlagen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Durchführungsverordnung
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(Stand: 07.08.2026)
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