Regelwerk, EU 2026

Leitl. C/2026/4623
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Liste der Abkürzungen

I. Einführung

II. Anwendungsbereich

III. Der Beitrag zu Nachhaltigkeit und Resilienz bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

A. Die Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit

B. Die zusätzlichen nicht preisbezogenen Anforderungen

1. Die mit sozialen oder beschäftigungsbezogenen Erwägungen verbundene besondere Bedingung

2. Die Anforderung, die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen nachzuweisen

3. Die spezifische vertragliche Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung

C. Die Resilienzanforderung

1. Wann ist der Beitrag zur Resilienz zu berücksichtigen?
Abbildung 1: Wann ist der Beitrag des Angebots zur Resilienz zu berücksichtigen?

Abbildung 2: Vorlaufzeit für die Resilienzanforderung

2. Anwendung der Resilienzanforderungen

Abbildung 3: Anwendung von Artikel 25 Absatz 7 Buchstabe b

3. Bestimmung und Überprüfung der Herkunft der Endprodukte mit Netto-Null-Technologien und ihrer wichtigsten spezifischen Bauteile

4. Messung des Wertes der wichtigsten spezifischen Bauteile

5. Einhaltung der Resilienzanforderungen während des gesamten Vergabeverfahrens

6. Bestimmung der anteiligen Strafgebühr

IV. Ausnahmen

A. Der einzige Lieferant

B. Keine geeigneten Angebote oder Teilnahmeanträge

C. Unverhältnismäßige Kostenunterschiede

D. Internationale Übereinkünfte

Anhang I Referenzwerte für die Bestimmung des Wertschöpfungsanteils der wichtigsten spezifischen Bauteile des Endprodukts mit Netto-Null-Technologien

Anhang II

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(Stand: 01.09.2026)

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