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Fragen und Antworten zur Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien
C/2026/4834
(ABl. C, C/2026/4834 vom 15.09.2026)
Die Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien wurde am 15. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat am 4. August 2024 in Kraft.
Nach Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2024/1785 setzen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 1. Juli 2026 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf den unter diese Richtlinie fallenden Gebieten erlassen haben, einschließlich einer Tabelle der Entsprechungen zwischen diesen Vorschriften und denen der Richtlinie.
Der informelle konsolidierte Text der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) ist in EUR-Lex verfügbar:
Um die Mitgliedstaaten und Interessenträger bei der Umsetzung und Durchführung des überarbeiteten EU-Rechtsrahmens für Industrieemissionen zu unterstützen, hat die Europäische Kommission diese Bekanntmachung der Kommission in Form eines Dokuments mit Fragen und Antworten erstellt.
Am 10. Dezember 2025 nahm die Kommission einen Vorschlag (COM(2025) 986) für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU (und dreier weiterer Richtlinien) an, um einige Anforderungen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die mit dem Kommissionsvorschlag eingeführten Änderungen werden in diesem Dokument nicht berücksichtigt, um dem Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens zum Omnibus-Paket für den Umweltbereich nicht vorzugreifen. Darüber hinaus werden in diesem Dokument keine spezifischen Bestimmungen behandelt, die Gegenstand der von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen sind. Das Dokument wird bei Bedarf aktualisiert, nachdem das Gesetzgebungsverfahren für diesen Vorschlag abgeschlossen ist.
Dieses Dokument soll nationalen Behörden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern bei der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften helfen. Es ist nicht rechtsverbindlich, da für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig ist.
Die Kommission möchte ferner erneut darauf hinweisen, dass die wirksame Umsetzung der EU-Politik erheblich verbessert werden kann, wenn die Mitgliedstaaten die Kommission proaktiv um Unterstützung ersuchen, sobald neue Rechtsvorschriften in Kraft treten. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten an das breite Spektrum an Instrumenten und Ressourcen erinnert werden, die die Kommission zu diesem Zweck anbietet, darunter Leitlinien, fachliche Beratung, maßgeschneiderte Fahrpläne, Aktionspläne, Schulungsinitiativen, Finanzierungsprogramme und Kapazitätsaufbauprogramme (z.B. das Instrument für technische Unterstützung). Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, diese zu nutzen, um eine reibungslose und erfolgreiche Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
Akronyme
| BVT | : | Beste verfügbare Technik(en) |
| BAT-AEL | : | Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte |
| BREF | : | Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken |
| ELV | : | Emissionsgrenzwerte |
| UMS | : | Umweltmanagementsystem |
| EU-BRITE | : | Europäisches Büro für Forschung im Bereich industrieller Wandel und Emissionen |
| GBR | : | Allgemeine bindende Vorschriften |
| IEPR | : | Verordnung (EU) 2024/1244 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen, zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 ("Verordnung über das Industrieemissionsportal") |
| INCITE | : | (Europäisches) Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen |
| IED | : | Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung ("Industrieemissionsrichtlinie") |
| GFA | : | Großfeuerungsanlagen |
(Stand: 22.09.2026)
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