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Regelwerk, EU 1994, Abfall / Bodenschutz / Immissionsschutz - EU Bund

Entscheidung 94/741/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1994 über die Fragebögen für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung bestimmter Abfallrichtlinien (Durchführung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates)

(ABl. L 296 vom 17.11.1994 S. 7;
Entsch. 2007/151 - ABl. L 67 vom 07.03.2007 S. 7 A;
Beschl. (EU) 2021/2252 - ABl. L 454 vom 17.12.2021 S. 4)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien 1, insbesondere auf Artikel 5 und 6 und Anhang VI,

gestützt auf die Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung 2, zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG,

gestützt auf die Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle 3, zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG,

gestützt auf die Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft 4, geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG, in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 18 der Richtlinie 75/439/EWG, Artikel 16 der Richtlinie 75/442/EWG und Artikel 17 der Richtlinie 86/278/EWG wurden durch Artikel 5 der Richtlinie 91/692/EWG ersetzt, der den Mitgliedstaaten vorschreibt, der Kommission in sektoralen Berichten Angaben über die Durchführung bestimmter Gemeinschaftsrichtlinien zu übermitteln.

Dieser Bericht ist anhand eines von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 6 der Richtlinie 91/692/EWG ausgearbeiteten Fragebogens oder Schemas zu erstellen.

Der erste sektorale Bericht wird den Zeitraum 1995 - 1997 erfassen.

Die in der vorliegenden Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der in Artikel 6 der genannten Richtlinie vorgesehenen Stellungnahme des Ausschusses

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Die in der Anlage zur vorliegenden Entscheidung beigefügten Fragebögen zu den Richtlinien 75/439/EWG, 75/442/EWG und 86/278/EWG werden angenommen.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten werden anhand dieser Fragebögen die sektoralen Berichte erstellen, die sie der Kommission gemäß Artikel 5 der Richtlinie 91/692/EWG zu unterbreiten haben.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

1) ABl. Nr. L 377 vom 31.12.1991 S. 48.

2) ABl. Nr. L 194 vom 25.07.1975 S. 23.

3) ABl. Nr. L 194 vom 25.07.1975 S. 47.

4) ABl. Nr. L 181 vom 04.07.1986 S. 6.

.

Verzeichnis der Fragebögen Anhang

1. Fragebogen zur Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG 2.

2. Fragebogen zur Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle 3, zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG.

3. Fragebogen zur Richtlinie 86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft 4, geändert durch die Richtlinie 91/692/EWG.

Anwendung der Richtlinie 91/692/EWG zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien

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