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2.2.1.2 Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände

2.2.1.2.1 Explosive Stoffe, die nach den Kriterien des Handbuchs Prüfungen und Kriterien Teil I eine unzulässig hohe Empfindlichkeit aufweisen oder bei denen eine spontane Reaktion eintreten kann, sowie explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, die einer in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Benennung oder n.a.g.-Eintragung nicht zugeordnet werden können, sind nicht zur Beförderung zugelassen.

2.2.1.2.2 Gegenstände der Verträglichkeitsgruppe K (1.2 K UN-Nummer 0020 und 1.3 K UN-Nummer 0021) sind zur Beförderung nicht zugelassen.

2.2.1.3 Verzeichnis der Sammeleintragungen

Klassifizie-
rungscode
(siehe
Absatz
2.2.1.1.4)
UN-
Nummer
Benennung des Stoffes oder Gegenstandes
1.1 A 0473 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
1.1 B 0461 BESTANDTEILE, ZÜNDKETTE, N.A.G.
1.1 C 0474 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
0497 TREIBSTOFF, FLÜSSIG
0498 TREIBSTOFF, FEST
0462 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.1 D 0475 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
0463 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.1 E 0464 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.1 F 0465 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.1 G 0476 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
1.1 L 0357 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
0354 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.2 B 0382 BESTANDTEILE, ZÜNDKETTE, N.A.G.
1.2 C 0466 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.2 D 0467 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.2E 0468 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.2 F 0469 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.2 L 0358 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
0248 VORRICHTUNGEN, DURCH WASSER AKTIVIERBAR, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung
0355 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.3 C 0132 DEFLAGRIERENDE METALLSALZE AROMATISCHER NITROVERBINDUNGEN, N.A.G.
0477 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G
0495 TREIBSTOFF, FLÜSSIG
0499 TREIBSTOFF, FEST
0470 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.3 G 0478 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
1.3 L 0359 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
0249 VORRICHTUNGEN, DURCH WASSER AKTIVIERBAR, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung
0356 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.4 B 0350 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
0383 BESTANDTEILE, ZÜNDKETTE, N.A.G.
1.4 C 0479 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
0501 TREIBSTOFF, FEST
0351 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.4 D 0480 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
0352 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.4 E 0471 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.4 F 0472 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.4 G 0485 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
0353 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G.
1.4 S 0481 EXPLOSIVE STOFFE, N.A.G.
0349 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, N.A.G
0384 BESTANDTEILE, ZÜNDKETTE, N.A.G.
1.5 D 0482 EXPLOSIVE STOFFE, SEHR UNEMPFINDLICH (STOFFE, EVIa) , N.A.G.
1.6 N 0486 GEGENSTÄNDE MIT EXPLOSIVSTOFF, EXTREM UNEMPFINDLICH (GEGENSTÄNDE, EEIb)
0190 EXPLOSIVSTOFF, MUSTER, außer Initialsprengstoff
Bem. Die Unterklasse und die Verträglichkeitsgruppe werden in Übereinstimmung mit der zuständigen Behörde und nach den Grundsätzen des Absatzes 2.2.1.1.4 bestimmt.
Fußnoten
a) EVI = explosive, very insensitive

b) EEI = explosive, extremely insensitive

2.2.1.4 Glossar der Benennungen

Bem.

  1. Es ist nicht Zweck der Beschreibungen im Glossar, die Prüfverfahren zu ersetzen, noch die Gefahrenklassifizierung eines Stoffes oder Gegenstandes der Klasse 1 zu bestimmen. Die Zuordnung zur richtigen Unterklasse und die Entscheidung darüber, ob sie der Verträglichkeitsgruppe S zuzuordnen sind, muss auf Grund der Prüfungen des Produktes gemäß Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil I oder in Analogie zu gleichartigen, bereits geprüften und nach den Verfahren des Handbuchs Prüfungen und Kriterien zugeordneten Produkten erfolgen.
  2. Nach den Benennungen sind die jeweiligen UN-Nummern (Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 1) angegeben. Hinsichtlich der Klassifizierungscodes siehe Absatz 2.2.1.1.4.

ANZÜNDER: UN-Nummern 0121, 0314, 0315, 0325, 0454

Gegenstände, die einen oder mehrere explosive Stoffe enthalten und dazu dienen, eine Deflagration in einer Anzünd- oder Zündkette auszulösen. Die Gegenstände werden chemisch, elektrisch oder mechanisch ausgelöst.

Bem.

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