Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut/Transport

Vereinbarung Nr. D317/M34 nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von bestimmten Stoffen der Klassifizierung 1.1 D und 1.5 D in Großpackmitteln (IBC)

Vertragsstaaten *: D, N, S

Vom 2. November 1999
(BGBl. II 1999 S. 986)



(1) Abweichend von den Vorschriften der Randnummern 2101, 2103 und 2104 der Anlage a des ADR dürfen Stoffe der Klasse 1 Ziffer 4, Klassifizierungscode 1.1 D mit den Kennzeichnungsnummern und der Benennung

und Stoffe der Klasse 1 Ziffer 48, Klassifizierungscode 1.5 D mit den Kennzeichungsnummern und der Benennung

im grenzüberschreitenden Straßenverkehr unter folgenden Bedingungen in Großpackmitteln (IBC) befördert werden:

1. Verpackung

Für die Beförderung der Stoffe in loser Form sind nachfolgende IBC nach Anhang A.6 zu verwenden:

  1. Metallene IBC der Kodierungen 11A, 11B, 11N, 21A, 21B,. 21N, 31A, 31B, 31N (nicht für Stoffe der Kennzeichnungsnummern 0082 und 0241),
  2. Flexible IBC der Kodierungen 13H2, 13H3, 13H4, 13L2, 13L3, 13L4, 13M2 (nur für feste Stoffe),
  3. Starre Kunststoff-IBC der Kodierungen 11H1, 11H2, 21H1, 21H2, 31H1, 31H2,
  4. Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter der Kodierungen 11HA1, 11HA2, 21HA1, 21HA2, 31HA1, 31HA2.

2. Sonstige Vorschriften

Die IBC dürfen nur als geschlossene Ladung befördert werden. Sie müssen an beiden Stirnseiten gut lesbar und nicht auslöschbar folgende Aufschrift tragen:

"Nur als geschlossene Ladung zugelassen".

3. Angaben im Beförderungspapier

Im Beförderungspapier hat der Absender zusätzlich zu den sonstigen nach dem ADR vorgeschriebenen Angaben zu vermerken:

"Beförderung vereinbart nach Rn. 2010 des ADR (D317/M34)".

(2) Die Vereinbarung tritt am Tage der Unterzeichnung durch die zweite Vertragspartei in Kraft. Sie gilt im Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den ADR-Vertragsstaaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Diese Vereinbarung gilt bis auf Widerruf durch eine der, Vertragsparteien; im übrigen richtet sich die Geltungsdauer nach Rn. 2010 des ADR.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 31.01.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion