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Regelwerk, Gefahrgut/Transport

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn
(GGVSE-Durchführungsrichtlinien-RSE)

Vom 28. November 2002 Az.: 7313 - VIII 8d -34 919
(AllMBl. Nr. 16 vom 23.12.2002 S. 1170aufgehoben)



Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie

1. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat im Verkehrsblatt 2002, Heft 9, S. 323

aufgehoben.

Nach den Richtlinien RSE und den nachfolgenden Änderungen ist ab sofort zu verfahren.

2. Abweichungen

Es sind folgende Abweichungen zur RSE zu beachten:

Zu § 9 Pflichten

Die Regelung in lfd. Nummer 9.6 ist nicht anzuwenden.

Zu Anlage 2

Zu Nummer 1.3

In lfd. Nummer 13.1 wird folgender neue Satz 3 angefügt:

"Die Vorschriften des ADR gelten dagegen nicht für Arbeitsmaschinen, die gefährliche Güter für den vorgesehenen eigenen Verwendungszweck befördern und als selbstfahrende Arbeitsmaschinen nach § 18 StVZO und der Maschinenverordnung - 9. GSGV zugelassen sind oder die nur nach der 9. GSGV zugelassen sind."

Weitere Rechtsvorschriften (Seite 14)

In lfd. Nummer 15, 12. Anstrich ist die Angabe der Fassung des Medizinproduktegesetzes zu ändern in "Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz-MPG) in der Bekanntmachung der Neufassung des Medizinproduktegesetzes vom 7. August 2002 (BGBl- I S. 3146)."

Zu Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (Seite 17)

In lfd. Nummer 1-3.4, Satz 1 ist die Angabe "Anlage B" zu ändern in "Anlagen a und B".

Zu Abschnitt 1.2.1 (Seite 18)

In lfd. Nummer 1-6.1 ist nach dem Titel "Handbuch Prüfungen und Kriterien" der Originaltitel "(Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, Manual of Tests and Criteria, Third revised edition)" einzufügen.

Die Nummer ISBN 92-1-1 39049-4 ist zu ändern in "ISBN 92-1-139068-0".

Bemerkung:

Nach der Bekanntmachung des BMVBW vom 9. September 2002 (VkBl Heft 18-2002, S. 570) ist das Handbuch Prüfung und Kriterien im Amts- und Mitteilungsblatt der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Sonderband 1/2002 bekannt gegeben worden.

In lfd. Nummer 1-6.2 ist nach dem Begriff UN-Modellvorschriftenwerk der Originaltitel "(Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, Model Regulations, Eleventh revised edition)" einzufügen.

Die Angabe Sales No. E. 95. VIII.2 ist zu ändern in "Sales No. E. 99-VIII. 1". Die Angabe ISBN 92-1-139 049-4 ist zu ändern in "ISBN 92-1-139067-2". Die Angabe ISSN 1014-7160.049-4 ist zu streichen.

Zu Abs. 2.2.62.1.1 (Seite 20)

In lfd. Nummer 2-3. ist nach der Angabe der Fundstelle (BGBl. I S. 297) der Nebensatz ",die im Bundesgesundheitsblatt 44 (2001) 3, 246-304 veröffentlicht worden ist" einzufügen.

Zu Anlage 14 (Seite 118)

In lfd. Nummer 1. ist die Angabe Tanks (Tankcontainer) zu ändern in "Tankcontainer".

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