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Regelwerk

EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern
- Ausgabe 2025 -

Vom 02. Januar 2025
(VKBl. Nr. 2 vom 31.01.2025 S. 22)


Archiv: 2003, 2005, 2007, 2013, 2017, 2019, 2021 Textvergleich der Fassungen von 2021 und 2025

Vorwort

DieserEmS-Leitfaden enthält Empfehlungen fürUnfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, einschließlich derUnfallmerkblätter (EmS), deren Empfehlungen im Falle von Zwischenfällen mit gefährlichen Stoffen, Gegenständen oder schädlichen Stoffen ( Meeresschadstoffen), die durch die Bestimmungen desInternational Maritime Dangerous Goods Code ( IMDG-Code) erfasst sind, gefolgt werden sollte.

Diese Ausgabe berücksichtigt das Amendment 42-24 des IMDG-Codes. DerEmS-Leitfaden wird dann weiter verändert werden, wenn es notwendig erscheint, dass Änderungen des IMDG-Codes zu berücksichtigen sind.

Präambel

Der Zweck dieses Leitfadens ist es, Empfehlungen zum Umgang mit Feuer und Leckagen an Bord von Schiffen bereitzustellen, soweit gefährliche Güter betroffen sind, die im International Maritime Dangerous Goods Code ( IMDG-Code) erfasst werden.

Aufgrund des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-Code) müssen alle Schiffe und die Unternehmen, die für ihren Betrieb verantwortlich zeichnen, einSystem zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMS) gewährleisten. Im Rahmen des SMS werden Leitlinien für Notfallmaßnahmen gefordert, um auf mögliche Notfälle an Bord reagieren zu können. Dieser Leitfaden soll Schiffseignern, Schiffsbetreibern und anderen Verantwortlichen, die mit der Erarbeitung von Unfallbekämpfungsmaßnahmen zur Berücksichtigung im Notfallplan für Unfälle an Bord des Schiffes befasst sind, Hilfestellung leisten.

Im November 1997 verabschiedete die IMO-Versammlung die Entschließung A.852(20) zu "Guidelines for a structure of an integrated system of contingency planning for shipboard emergencies", die im Dezember 2013 durch die Entschließung A.1072(28) neu gefasst und im Mai 2014 durch ihr Korrigendum 1 geändert wurden. Dieser Leitfaden sollte in das " Module IV" für "Response actions" (Notfallmaßnahmen) integriert werden, wie es nach Abschnitt 3.2.4.6 der genannten Entschließung für Zwischenfälle vorgesehen ist, die die Ladung betreffen.

Im Falle von Zwischenfällen mit Feuer oder Leckage sollten die ersten Maßnahmen entsprechend des bordeigenen Notfallplanes ausgeführt werden. Soweit gefährliche Güter betroffen sind, sollten die Maßnahmen des Notfallplanes auf den Empfehlungen dieses Leitfadens für die spezifischen gefährlichen Güter basieren und sollten unter anderem den Typ des Schiffes, die Menge und die Art der Verpackung der gefährlichen Güter und die Stauung (an Deck oder unter Deck) berücksichtigen.

Hinweise zur Benutzung dieses Leitfadens

1 Die Empfehlungen dieses Leitfadens sind für Notfälle wie Feuer und/oder Leckage an Bord von Seeschiffen vorgesehen, soweit verpackte gefährliche Güter, die gemäß den Vorschriften des IMDG-Codes befördert werden, betroffen sind. Der Leitfaden dient nicht Notfällen, die flüssige oder feste Massenladungen oder andere Brände oder Leckagen an Bord von Schiffen betreffen, die nicht im Zusammenhang mit verpackten gefährlichen Gütern als Ladung stehen.

2 Diese Empfehlungen gelten für Situationen an Bord, bei denen allein der Kapitän und die Besatzung ohne fremde Hilfe auf Feuer oder Leckage reagieren müssen. Den Empfehlungen sind die Sicherheitsvorschriften des Kapitels II-2 des aktuellen Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ( SOLAS 74/88) und die Vorschriften des IMDG-Codes zugrunde gelegt. Die Empfehlungen sollten in den Notfallplan für Unfälle an Bord integriert werden, der spezifisch für jedes einzelne Schiff sein und die an Bord befindliche Ausrüstung berücksichtigen sollte.

3 Es bestehen internationale und nationale Anforderungen für Schiffe, den nächsten Küstenstaat zu informieren, wenn sich Zwischenfälle ereignen, die zu einem Verlust oder möglichen Verlust verpackter gefährlicher Güter führen könnten (siehe Richtlinien für die Meldung von Zwischenfällen). Die Kontaktaufnahme zu Experten an Land bereits zu einem frühen Zeitpunkt, unabhängig von der möglichen Wichtigkeit eines Zwischenfalls, wird empfohlen. Jedoch muss bedacht werden, dass landseitiges Personal oder Rettungskräfte beziehungsweise Küstenwachen hiervon abweichende Techniken bei der Bekämpfung von Bränden oder beim Umgang mit Leckagen an Bord eines Schiffes wählen könnten.

4 Dieser Leitfaden enthält getrennte Hinweise für Feuer und Leckage, die entsprechend genutzt werden sollten.

5 Dieser Leitfaden sollte wie folgt genutzt werden:

  1. Bevor es zu einem Notfall kommt, sind die EINFÜHRUNGEN für Unfallmerkblätter für Feuer und Leckage

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(Stand: 10.04.2025)

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