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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1196 vom 6. Juni 2006
Einrichtungen zum Einbooten auf und Ausbooten von Schiffen

Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 714)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundsiebzigsten Tagung (28. Mai bis 6. Juni 2003) im Hinblick auf eine Reihe von Unfällen mit Landgängen, die Verluste an Menschenleben und Verletzungen zur Folge hatten, den Unterausschuss "Schiffsentwurf und Ausrüstung" (DE) beauftragt, Änderungen zu den Regeln I/7 und I/8 SOLAS mit Anforderungen für eine Überprüfung der Zugangs- und (Abgangs)-Einrichtungen des Schiffes für die Besatzung wie z.B. Gangways und Landgänge (Fallreeps) als Teil der Besichtigung der Schiffsausrüstung zu erarbeiten.

2 Der Untersausschuss "Schiffsentwurf und Ausrüstung" hat auf seiner achtundvierzigsten Tagung (21. bis 25. Februar 2005) die Erarbeitung der vorstehend genannten SOLAS-Änderungen erörtert und ist übereingekommen, dass dieses hauptsächlich nicht eine Entwurfs- und Ausführungsangelegenheit war, sondern vielmehr mit der Instandhaltung und Wartung zusammenhängt und dass bereits eine Reihe von nationalen und internationalen Normen einschließlich einer ISO-Norm, die sich mit der Materie befassen, vorhanden waren. Der Untersausschuss war sich einig, dass auch Lotsenleitern * berücksichtigt werden sollen, und forderte zur Einreichung konkreter Vorschläge mit Überprüfungs- und Besichtigungsvorschriften für Landgänge und Lotsenleitern auf.

3 Der Untersausschuss hat auf seiner neunundvierzigsten Tagung (20. bis 24. Februar 2006) nach erfolgter Erörterung des Sachverhaltes auf der Basis von Vorschlägen für einen Entwurf einer neuen Regel III/ 3- 9 SOLAS und zugehöriger Richtlinien für die Überprüfung und Besichtigung von Landgängen und Lotsenleitern beschlossen, dass die Vorlage während der fünfzigsten Tagung des Untersausschusses weiter behandelt werden soll. Der Untersausschuss war sich jedoch darin einig, dass die Mitgliedsstaaten in der Zwischenzeit auf die bestehenden Probleme bei der Überprüfung sowie Instandhaltung und Wartung von Landgängen und Lotsenleitern hingewiesen werden sollen.

4 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner einundachtzigsten Tagung (10. bis 19. Mai 2006) erkannt, dass angesichts dieser Entwicklung einige Zeit ablaufen wird, bevor schließlich die rechtlichen Rahmenvorschriften angenommen und in Kraft gesetzt werden könnten. Als Folge davon und in dem Bestreben, die Anzahl von Unfällen mit Einrichtungen zum Einbooten auf und Ausbooten von Schiffen und den sich daraus ergebenden Verlusten an Menschenleben und Verletzungen zu verringern, wird empfohlen, dass die Verwaltungen sowohl die bestehenden nationalen Vorschriften, die sich mit dieser Materie befassen, als auch die zugehörigen Überprüfungs- und Besichtigungsvorschriften gegebenenfalls überarbeiten und auf den neuesten Stand bringen. Falls solche nationalen Vorschriften nicht schon bestehen, sollen die Verwaltungen, zwischenzeitlich und soweit erforderlich, die Einführung nationaler Vorschriften in Betracht ziehen und dabei die Praxis bei anderen nationalen Vorschriften und zugehörige Normen ** berücksichtigen.

5 Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, dieses Rundschreiben den Schiffseignern, Schiffswerften, Konstrukteuren, Behörden der Hafenstaatkontrolle und Seeleuten im Hinblick auf eine garantierte Verbesserung der gegenwärtigen Situation, insbesondere in bezug auf Überprüfung sowie Instandhaltung und Wartung zur Kenntnis zu bringen, um die betriebliche Sicherheit dieser Einrichtungen sicherzustellen.

_____
*) Siehe auch Regel V/ 23 über Einrichtungen für das Versetzen von Lotsen.
**) Siehe
ISO 799:2004 Ships and marine technology - Pilot ladders; ISO 5488:1979 Shipbuilding - Accommodation ladders; ISO 5489:1986 Ships and marine technology - Embarkation ladders replaced by ISO 5489:2008 Ships and marine technology - Embarkation ladders; and ISO 7061:1993 Ships and marine technology - Aluminum shore gangways for seagoing vessels.

Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1196
"Einrichtungen zum Einbooten auf und Ausbooten von Schiffen"

Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 714)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1196, Einrichtungen zum Einbooten auf und Ausbooten von Schiffen, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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