Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1243 vom 29. Oktober 2007
Einheitliche Interpretationen zum Kapitel III SOLAS

Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 735)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner dreiundachtzigsten Tagung (3. bis 12. Oktober 2007), einer vom Unterausschuss "Unterausschuss Schiffsentwurf und Ausrüstung " auf seiner fünfzigsten Tagung gemachten Empfehlung folgend, eine in der Anlage wiedergegebene einheitliche Interpretation zu den Vorschriften des Kapitels III SOLAS im Hinblick auf die Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung bei der Anwendung der Regel III/ 31.1.4 SOLAS hinsichtlich der Anordnung von entfernt aufgestellten Überlebensfahrzeugen angenommen.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, sich bei Anwendung der entsprechenden Vorschriften des Kapitels III nach der in der Anlage enthaltenen Interpretation zu richten, und diese Interpretation allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Regeln III/ 31.1.4

Rettungsflöße, die am achteren bzw. vorderen Ende des Schiffes und in einer Entfernung von mehr als 100 m vom nächstgelegenen Überlebensfahrzeug entsprechend Regel III/ 31.1.4 aufgestellt sind, gelten hinsichtlich Regel III/ 7.2.1.2 als "entfernt aufgestellte Überlebensfahrzeuge".

In dem Bereich, wo diese entfernt aufgestellten Überlebensfahrzeuge gestaut sind, ist folgendes vorzusehen:

  1. eine Mindestanzahl von 2 Rettungswesten und 2 Eintauchanzügen,
  2. angemessene fest angebaute oder tragbare Beleuchtungsmittel entsprechend Regel III/ 16.7 SOLAS, die sowohl den Aufstellungsort des Rettungsfloßes als auch die Wasserfläche, in die das Rettungsfloß hinabgelassen werden soll, beleuchten können. Sofern tragbare Leuchten verwendet werden, müssen diese Halterungen haben, um ihre Aufstellung auf beiden Seiten des Schiffes zu ermöglichen, und
  3. eine Einbootungsleiter oder andere Einbootungseinrichtung, die einen kontrollierten Abstieg zum Wasser ermöglicht, entsprechend Regel III/ 11.7 SOLAS.


Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1243
"Einheitliche Interpretationen zum Kapitel III SOLAS"

Vom 27. Juli 2011
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2011 S. 735)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1243, Einheitliche  Interpretationen zum Kapitel III SOLAS, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.08.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion