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Regelwerk
Änderungstext

Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Vom 5. November 2013
(BGBl. I Nr. 66 vom 11.11.2013 S. 3920; 16.04.2014 S. 348 14)



Es verordnen

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

In § 76 Nummer 16 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, wird die Angabe "31. Dezember 2013" durch die Angabe "31. Dezember 2014" ersetzt.

Artikel 2
Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Abschnitt II wird wie folgt geändert:

aa) In der Angabe zu Unterabschnitt Nummer 7 wird das Wort "Punktsystem" durch das Wort "Fahreignungs-Bewertungssystem" ersetzt.

bb) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst:

" § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem".

cc) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst:

" § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde".

dd) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst:

" § 42 Fahreignungsseminar".

ee) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst:

" § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes".

ff) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst:

" § 45 (weggefallen)".

b) Abschnitt III wird wie folgt geändert:

aa) In der Angabe zu Unterabschnitt 2 wird das Wort "Verkehrszentralregister" durch das Wort "Fahreignungsregister" ersetzt.

bb) Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst:

" § 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister".

c) Der Abschnitt "Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung" wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe zur Anlage 13 wird wie folgt gefasst:

"Anlage 13 Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (zu § 40)".

bb) Folgende Angabe wird angefügt:

"Anlage 16 Rahmenplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (zu § 42 Absatz 2)".

2. In § 11 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 10 Satz 2 sowie Anlage 15 Nummer 1 Buchstabe g werden jeweils die Wörter " § 4 Absatz 10 Satz 3" durch die Wörter " § 4 Absatz 10 Satz 4" ersetzt.

3. In § 22 Absatz 2 Satz 2, § 25 Absatz 4 Satz 2, § 28

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