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Regelwerk, Gefahrgut, Richtlinien

Technische Richtlinie Verpackungen

TRV 006 Anlage 1 - Verträglichkeitsprüfung von Kunststoff-Verpackungen
mit Innenschichten aus Polyamid (PA) oder Ethylenvinylalkohol (EVOH) (Coextrudat)

(VkBl. 1994 S. 669)



Für Kanister und Fässer aus Kunststoff (1H1, 1H2, 3H1 und 3H2) und Kunststoffgefäße von Kombinationsverpackungen (6HA1, 6HA2, 6HB1, 6HB2, 6HC, 6HD1, 6HD2, 6HG1, 6HG2, 6HH1 , 6HH2) aus mittel- und hochmolekularem PS-HD mit einer Innenauskleidung aus Polyamid (PA) oder Ethylvinylalkohol (EVOH), kann der Nachweis der ausreichenden chemischen Verträglichkeit gegenüber Füllgütern auch wie folgt geführt werden:

  1. Die betreffende Bauart muß mit Erfolg einer Baumusterprüfung z.B. nach Rn. 1552 bis 1555 GGVE oder den vergleichbaren Vorschriften der GGVS oder des IMDG-Codes deutsch unterzogen worden sein. Der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin, sind Praxiserfahrungen nachzuweisen. Dieser Nachweis ist in Form einer rechtsverbindlichen Erklärung vorzulegen, in der die positiven Erfahrungen mit Verpackungen dieser Bauart mit dem betreffenden Füllgut über einen anzugebenden Zeitraum zu bescheinigen sind. Dieser Zeitraum muß mindestens 2 Jahre betragen.
  2. Zur Identifikation der Werkstoffe ist ein Werkprüfzeugnis nach DIN 50094/EN 10204 vorzulegen, da an einem Coextrudat die Identifikation der verwendeten Werkstoffe nicht durch Bestimmung von relativer Dichte und Schmelzindex möglich ist. Für die meßtechnische Überprüfung kann die Schmelztemperaturbestimmung nach der DSC-Methode (Differential Scanning Calorimetry) nach DIN 53765 angewandt werden.

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(Stand: 29.08.2018)

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