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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung der Anlage 1 (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2015) und ihrer Anhänge 1 (Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2015) und 2 (Auswahllisten für das Berichtsjahr 2015)
Vom 21. Juli 2016
(BAnz. AT vom 05.08.2016 B3)
Die Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2015) wird wie folgt geändert:
1. In Kapitel "A-12.3.2.5 Umgang mit Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE)" wird der letzte Absatz "Zusätzliche Angaben sind aus der Auswahlliste "Weitere Informationen zur Hygiene" (A-12.3.2) des Anhangs 2 auszuwählen und mit der jeweiligen Nummer in den Qualitätsbericht zu übernehmen. Soweit in der Auswahlliste vorgesehen, sind zusätzliche Angaben zur Durchführung der entsprechenden Maßnahme zu machen. Zusätzlich können zu jedem Aspekt freiwillige Erläuterungen ergänzt werden. Diese Kommentare sind auf jeweils 300 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt." aufgehoben.
2. In Kapitel "A-12.3.2.6 Hygienebezogenes Risikomanagement" wird im letzten Absatz die Angabe "Die Angaben sind aus der Auswahlliste "Klinisches Risikomanagement - Instrumente und Maßnahmen" (A-12.2.3)" durch die Angabe "Zusätzliche Angaben sind aus der Auswahlliste "Hygienebezogenes Risikomanagement" (A-12.3.2.6)" ersetzt.
Der Anhang 1 (Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2015) zu Anlage 1 (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2015) wird wie folgt geändert:
1. In dem Element "4.14.2 Element < Pflegekraefte > " wird in der Zeile "Beleghebammen_Belegentbindungspfleger" in der Spalte "Beschreibung" die Angabe "3 Jahre Ausbildungsdauer" durch die Angabe "Anzahl in Personen zum Stichtag 31. Dezember" ersetzt.
2. In den Elementen
a) "4.14.2.1 Element < Gesundheits_Krankenpfleger > "
b) "4.14.2.2 Element < Gesundheits_Kinderkrankenpfleger > "
c) "4.14.2.3 Element < Altenpfleger > "
d) "4.14.2.4 Element < Pflegeassistenten > "
e) "4.14.2.5 Element < Krankenpflegehelfer > "
f) "4.14.2.6 Element < Pflegehelfer > "
g) "4.14.2.7 Element < Hebammen_Entbindungspfleger > "
h) "4.14.2.9 Element < Operationstechnische_Assistenz > "
i) "4.14.2.10 Element < Medizinische_Fachangestellte > "
wird jeweils in der Zeile "Personalerfassung_ohne_Fachabteilungszuordnung" in der Spalte "Häufig" die Angabe "1" durch die Angabe "0..1" ersetzt.
3. In Element "4.15.9 Element < Weitere_Informationen_Hygiene > " werden in der Zeile "Hygienebezogenes_Risikomanagement" in der Spalte "Beschreibung" folgende Wörter eingefügt "Angabe der hygienebezogenen Maßnahmen zur Risikoreduktion/zur Verbesserung der Patientensicherheit/zur Reduzierung von Infektionen im Krankenhaus".
4. In Element "4.15.9.5 Element < Umgang_Patienten_MRE > " wird in den Zeilen "Risikoadaptives_Aufnahmescreening" und "Regelmaessige_Schulungen" jeweils in der Spalte "Inhalt/Format" die Angabe "Auswahlliste (nach Anlage 1 A-12.3.2.5): "ja", "nein"." durch die Angabe "Auswahlliste (nach Anlage 1 A-12.3.2.5): "ja", "nein", "teilweise"." ersetzt.
5. In Element "4.15.9.6 - 1 Element < Hygiene_Instrument_Massnahme > " werden in der Zeile "HM_Schluessel" in der Spalte "Inhalt/Format" die Wörter "Weitere Informationen zur Hygiene" durch die Wörter "Hygienebezogenes Risikomanagement" ersetzt.
In Anhang 2 (Auswahllisten für das Berichtsjahr 2015) zu Anlage 1 (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2015) wird im Kapitel "Auswahlliste "Weitere Informationen zur Hygiene" (A-12.3.2)" in der Überschrift die Angabe "Weitere Informationen zur Hygiene" (A-12.3.2)" durch die Angabe "Hygienebezogenes Risikomanagement" (A-12.3.2.6)" ersetzt.
Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ID: 161388
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(Stand: 06.07.2018)
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