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Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anpassungen für das Berichtsjahr 2014

Vom 19. März 2015
(BAnz. AT vom 10.06.2015 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. März 2015 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 19. März 2015 (BAnz AT 15.04.2015 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser werden wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird im 1. Spiegelstrich nach den Wörtern "einrichtungsinternes Qualitätsmanagement" die Angabe "sowie Umsetzung von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern nach § 137 Absatz 1d SGB V" eingefügt.

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird

aa) in Satz 2 das Wort "privaten" durch das Wort "Privaten" ersetzt und

bb) Satz 4 wie folgt gefasst:

alt neu
Ab dem Berichtsjahr 2013 hat die Übermittlung jeweils in der Zeit vom 15. November bis zum 15. Dezember des Erstellungsjahres zu erfolgen. "Ab dem Berichtsjahr 2014 hat die Übermittlung in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. November des Erstellungsjahres zu erfolgen."

b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Angabe "Ab dem Berichtsjahr 2013 hat die" durch das Wort "Die" und das Wort "jeweils" durch das Wort "hat" ersetzt.

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Als Satz 1 wird eingefügt:

"Nachlieferungen oder Ersatz von Berichtsteilen nach den Buchstaben a, b und c können nur solchen Krankenhäusern gewährt werden, die sich und ihre Standorte gemäß Anlage 2 registriert und angemeldet haben.".

bb) Die (neuen) Sätze 2 bis 7 erhalten die Gliederungsbezeichnung a.

cc) Die (neuen) Sätze 8 bis 15 erhalten die Gliederungsbezeichnung b.

dd) Im (neuen) Satz 14 wird die Angabe "den Sätzen 1 bis 6" durch die Angabe "Buchstabe a" ersetzt.

ee) Der (neue) Satz 16 erhält die Gliederungsbezeichnung c.

ff) Der (neue) Satz 17

Nachlieferungen oder Ersatz von Berichtsteilen nach den Sätzen 1 bis 6 und Sätzen 7 bis 15 können nur solchen Krankenhäusern gewährt werden, die sich und ihre Standorte gemäß Anlage 2 registriert und angemeldet haben.

wird gestrichen.

d) In Absatz 4 Satz 1 wird das Wort "privaten" durch das Wort "Privaten" ersetzt.

e) In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort "privaten" durch das Wort "Privaten" und die Wörter "der jeweiligen Lieferzeiträume" durch die Angabe "des Lieferzeitraums gemäß § 6 Absatz 2 und der Nachlieferzeiträume gemäß § 6 Absatz 3 Buchstabe a und b" ersetzt.

3. In § 9 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "privaten" durch das Wort "Privaten" ersetzt.

II.

Die Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird gemäß Anlage zum Beschluss gefasst.
(Anlage 1 ist nicht abgedruckt)

III.

Der Anhang 2 zu Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird wie folgt geändert:

1. Im Titel des Anhangs 2 zu Anlage 1 wird die Angabe "für das Berichtsjahr 2013" durch die Angabe "für das Berichtsjahr 2014" ersetzt.

2. Nach der "Auswahlliste "Spezielles therapeutisches Personal" (A-11.3)" werden die Auswahllisten ( A-12.2.3), ( A-12.2.3.1), ( A-12.2.3.2) und ( A-12.3.2) eingefügt:

3. Die " Auswahlliste "Besondere apparative Ausstattung" (A-13)" wird wie folgt gefasst:

alt neu
Auswahlliste "Besondere apparative Ausstattung" (A- 13)
Nummer Vorhandene Geräte Umgangssprachliche Bezeichnung 24h-Notfallverfügbarkeit Kommentar/Erläuterung
AA01 Angiographiegerät/DSA Gerät zur Gefäßdarstellung x
AA38 Beatmungsgerät zur Beatmung von Früh- und Neugeborenen Maskenbeatmungsgerät mit dauerhaft positivem Beatmungsdruck x
AA08 Computertomograph (CT) Schichtbildverfahren im Querschnitt mittels Röntgenstrahlen x
AA09 Druckkammer für hyperbare Sauerstofftherapie Druckkammer zur Sauerstoffüberdruckbehandlung
AA10 Elektroenzephalographiegerät (EEG) Hirnstrommessung x
AA43 Elektrophysiologischer Messplatz mit EMG, NLG, VEP, SEP, AEP Messplatz zur Messung feinster elektrischer Potentiale im Nervensystem, die durch eine Anregung eines der fünf Sinne hervorgerufen wurden
AA18 Hochfrequenzthermotherapiegerät

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