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Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung von Grenzwerten in Anhang 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung) für das Nachlieferverfahren für das Berichtsjahr 2013

Vom 19. März 2015
(BAnz. AT vom 15.04.2015 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. März 2015 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser ( Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 20. November 2014 (BAnz AT 12.12.2014 B4), wie folgt zu ändern:

I.

Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird nach den Wörtern "eines strukturierten Qualitätsberichts" die Angabe "für das Berichtsjahr 2013" angefügt.

2. Am Ende nach dem Ausfüllhinweis zu C-7 wird die Auflistung der Anhänge wie folgt gefasst:

"Anhänge

Anhang 1: Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2013

Anhang 2: Auswahllisten für das Berichtsjahr 2013

Anhang 3: Qualitätsindikatoren aus dem Verfahren gemäß QSKH-RL für das Berichtsjahr 2013"

II.

Der Anhang 1 zu Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird wie folgt geändert:
(Änderung nicht eingearbeitet, da die Anlage nur als PDF-Datei vorhanden ist.)

1. Im Titel des Anhangs 1 zu Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird nach dem Wort "Datensatzbeschreibung" die Angabe "für das Berichtsjahr 2013" angefügt.

2. Bei den Elementen

a) "4.15.1.1 Element <Aerzte_ohne_Belegaerzte > ",

b) "4.15.1.1-1 Element <Fachaerzte > ",

c) "4.15.1.2 Element <Belegaerzte > ",

d) "4.15.2.1 Element <Gesundheits_Krankenpfleger > ",

e) "4.15.2.2 Element <Gesundheits_Kinderkrankenpfleger > ",

f) "4.15.2.3 Element <Altenpfleger > ",

g) "4.15.2.4 Element <Pflegeassistenten > ",

h) "4.15.2.5 Element <Krankenpflegehelfer > ",

i) "4.15.2.6 Element <Pflegehelfer > ",

j) "4.15.2.7 Element <Hebammen_Entbindungspfleger > " und

k) "4.15.2.8 Element <Operationstechnische_Assistenz > "

wird jeweils die Zahl 10000,00000 in der Spalte "Inhalt/Format" in der Zeile "Fall_je_Anzahl" durch die Angabe "[offen]"ersetzt.

3. Bei dem Element "4.19.1 Element <Organisationseinheit_Fachabteilung > " wird die Zahl "99" in der Spalte "Inhalt/ Format" in der Zeile "Gliederungsnummer" durch die Angabe "[offen]" ersetzt.

II.

Im Titel des Anhangs 2 zu Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird nach dem Wort "Auswahllisten" die Angabe "für das Berichtsjahr 2013" angefügt.

IV.

Im Titel des Anhangs 3 zu Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird nach den Wörtern "gemäß QSKH-RL" die Angabe "für das Berichtsjahr 2013" angefügt.
(Änderung nicht eingearbeitet, da die Anlage nur als PDF-Datei vorhanden ist.)

V.

Im Titel der Anlage 2 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird nach den Wörtern "und Datenlieferverfahren" die Angabe "für das Berichtsjahr 2013" angefügt.

VI.

Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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